Hallo Frau Bader,
wie wird das mit dem Anspruch auf 10 AT Kindkranktage gehanhabt, wenn ich in TZ arbeite, sprich 3 Tage die Woche? Gelten diese 10 AT pro Kalender- Arbeitstag (sprich gleich 2 Wochen) oder regelt es sich nach meinen individuellen Arbeitstagen (Mo, Di, Do)? Was ist mit den "freien" Tagen dazwischen (Mi, Fr) - werden diese mitgezählt? Danke und liebe Grüsse
von
male2010
am 12.08.2014, 00:23
Antwort auf:
Regelung Kindkranktage in Teilzeit
Hallo,
die meisten Firmen füllen in der Spalte das Feld ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Kalendertage des Monats, d. h. für 30 Tage usw. aus.
Für die Mitarbeiterin ist das ärgerlich, wenn das Kind an den 2 festen Tagen krank ist (Kürzung des Lohnes also 2/7), Sie aber letzten Endes nur für 2/30 Kinderkrankengeld erhalten.
Sie erhalten wahrscheinlich ein festes Monatsgehalt. D. h. die tägliche/wöchentliche Arbeitszeit spielt keine Rolle. Wenn man jetzt als Arbeitgeber bei der Arbeitszeit eine Eintragung vornimmt, fragt die Krankenkasse in der Regel nach, warum man das gemacht hat, das Gehalt würde ja schliesslich als Festgehalt gezahlt werden und würde somit nicht von der Arbeitszeit abhängen...... Man kommt hier also in Argumentationsschwierigkeiten wenn man was anderes ankreuzt. Manche Krankenkassen sagen auch, das wäre ihnen egal, sie würden dennoch die ausgefallene Arbeitszeit anrechnen, so dass unter dem Strich mehr rauskommen würde.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.08.2014