Guten Abend Frau Bader, ich bin nun in Mutterschutzzeit (Beginn 27.02.) und habe etwas Bedenken, ob mein AG des Zuschuss zum Mutterschaftsgeld korrekt berechnet hat. Ich habe im Oktober und im Januar je eine (gestaffelte) Gehaltserhöhung erhalten. Ich habe auf einer Website gelesen, dass bei dauerhafter Erhöhung des Gehaltes vor Eintritt der Mutterschutzzeit das neue Gehalt als Berechnung dient, oder wie verhält es sich damit? Von wann bis wann ist in meinem Fall nun der relevante Berechnungszeitraum? Ich musste im Dezember und im Januar jeweils 2 Tage Kinderkrankengeld beziehen, weil meine Tochter krank geschrieben war. Für diese 4 Tage habe ich also keinen Lohn von meinem AG erhalten, sondern nur anteilig von meiner Krankenkasse. Reduziert sich durch diesen Verlust auf der Lohnabrechnung nun auch der AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, obwohl mein normales Gehalt ja ansonsten höher gewesen wäre? Ganz herzlichen Dank schon vorab für Ihre Hilfe. Viele Grüße, Cornelia
von ConNiny am 06.03.2017, 00:54