Frage: Rechtsanspruch Krippenplatz

Sehr geehrte Frau Bader, bekanntermaßen gibt es ja ab August diesen Jahres einen Rechtsanpruch auf einen Krippenplatz. Da wir ja leider alle wissen, dass das nie und nimmer funtionieren wird, überlegen wir natürlich unserer Stadt zu verklagen. Kann ich in diesem Fall auf Lohnersatz bzw. Verdienstausfall klagen? Wir könnte die Stadt auf eine Klagewelle reagieren, was könnte sie für Alternativen bieten? Nachgefragt beim Jugendamt, bekommt man natürlich keine Antwort, es wird immerzu versichert, dass ja überall gebaut wird - leider habe ich noch kein einziges Bauprojekt gesehen. Vielen Dank für Ihre Antwort und freundliche Grüße!

von nama12 am 14.01.2013, 13:10



Antwort auf: Rechtsanspruch Krippenplatz

Hallo, primär erst einmal werden sie einen Anspruch auf den Krippenplatz haben, wenn Ihnen dieser verwehrt wurde und sie nachweisen können, dass Sie deshalb nicht arbeiten konnten, auch auf Verdienstausfall. gerne bin ich in meiner Klage behilflich. Mailen Sie mich an. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.01.2013



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