Hallo!
Ich überlege gerade wie ich am besten meine Elternzeit beantrage.
Generell möchte ich 2 Jahre zu Hause bleiben, möchte mir aber die Option offen lassen, dass wenn mir "die Decke auf den Kopf fällt" oder das Geld knapp wird, ich wieder früher in den Job zurück kann.
Nun die Überlegung: Habe ich rechtlich gesehen bessere Chancen wenn ich 1 Jahr beantrage und danach 1 Jahr verlängere oder ist es besser 2 Jahre zu beantragen und dann zu verkürzen?
Im Gesetz habe ich nur gesehen, dass der AG bei beiden Varianten zustimmen muss. Meine Freundinnen meinen allerdings, dass ich rechtlich gesehen bessere Chancen habe, wenn ich 2 Jahre beantrage und dann verkürze.
Danke für die Hilfe!
von
baby83
am 31.01.2017, 18:14
Antwort auf:
Rechtlich besser abgesichert bei Elternzeit Verlängerung oder Verkürzung?
Hallo,
anders.
Sie beantragen 2 Jahre u arbeiten nach dem ersten Jahr TZ in EZ - VZ kommt ja wahrscheinlich am Anfang nicht in Frage
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.02.2017
Antwort auf:
Rechtlich besser abgesichert bei Elternzeit Verlängerung oder Verkürzung?
Sowohl wenn du ein Jahr nimmst als wenn du verkürzen willst, brauchst du die Zustimmung des AG.
Wenn dir 30h Arbeit/Woche reichen, würde ich immer 2 Jahre beantragen. Die kannst im zweiten Jahr ja in Elternzeit arbeiten.
von
malini
am 31.01.2017, 19:11
Antwort auf:
Rechtlich besser abgesichert bei Elternzeit Verlängerung oder Verkürzung?
Ich würde zwei Jahre nehmen mit der Option nach einem Jahr bei entsprechender Betreuung des Kindes TZ in EZ zu nehmen. Und vorher abklären, dass du ob und wann rechtzeitig (!) noch einmal während der EZ mit dem AG besprichst. Ein Recht auf TZ in EZ hast du und da müssen gewichtige Gründe vorliegen bei einer Ablehnung.
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 31.01.2017, 19:40
Antwort auf:
Rechtlich besser abgesichert bei Elternzeit Verlängerung oder Verkürzung?
Auf jeden Fall 2 Jahe melden. Und gleich anmelden das Du dir vor hälst nach einem Jahr in TZ wieder zu arbeiten und dir das 3te Jahr auch gleich absicherst. Entweder im Anschluss oder später - nach Absprache. Wenn Du dann wieder arbeiten willst/kannst, kannst Du das in TZ bei deinem AG machen oder mit dessen Zustimmung auch woanders. So hast Du alle Wege offen.
Mitglied inaktiv - 01.02.2017, 08:07