Hallo Frau Bader, ich möchte nochmal auf meine Frage vom 16. Mai zurück kommen. Ich habe keine anwaltliche Vertretung. Einen Anwalt hatte ich nur für das Gerichtsverfahren bzgl. dem Umgang. Beim Jugendamt besteht allerdings eine Beistandschaft wegen dem Unterhalt für meine Tochter. Ich hoffe dass ich die Voraussetzungen für eine Antwort von Ihnen erfülle. Vielen Dank Sigrid
von Sigrid am 22.05.2012, 11:10