Sehr geehrte Frau Bader,
mein Mann studiert und arbeitet als Werkstudent (12-15 Stunden pro Woche). Während der Elternzeit darf er ja bis zu 30 Std. / Woche arbeiten. Zählen die Semesterwochenstunden an der Uni zu den 30 Std./ Woche dazu? Oder zählen hier nur die Stunden, die er als Werkstudent arbeitet?
Weiter möchten wir gerne wissen, welche Rechte/Begünstigungen er als Student an der Uni hat, wenn er in Elternzeit ist. In der Studienberatung konnte ihm hier keiner genaue Auskünfte geben. Können Sie hierzu Auskünfte geben? Wo kann man hierzu Informationen bekommen?
Vielen Dank vorab für Ihre Bemühungen!
von
Daniela Z.
am 13.10.2016, 11:17
Antwort auf:
Rechte als Student während der Elternzeit
Hallo,
es zählen nur die Stunden, die als Werkstudent arbeitet.
Als Student einer Uni kann er nicht in Elternzeit gehen, da er dort kein Arbeitgeber hat.
Möglicherweise kann er sein Studium ruhen lassen, das kann ich aber auf die Ferne nicht beurteilen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.10.2016
Antwort auf:
Rechte als Student während der Elternzeit
Ich würde das nicht als Elternzeit ansehen, wenn man ein Studium und daneben noch einen Teilzeitjob mit 15 h/Wo hat. Das ist mehr als Vollzeit.
Verläßliche Auskünfte erteilt die Hotline des BMFSFJ unter Tel: 030 201 791 30 von Mo-Do 9-18 Uhr.
Mitglied inaktiv - 13.10.2016, 15:24
Antwort auf:
Rechte als Student während der Elternzeit
Die Semesterwochenstunden zählen natürlich nicht dazu, sie dienen der Ausbildung und es wird durch sie ja auch kein Einkommen erziehlt.
von
Behnke
am 13.10.2016, 17:33