Frage: Recht auf urlaub

Hallo, In der kita meiner Tochter grassiert gerade ein schwerer magen-darm-virus, so daß heute u morgen nur eine notbetreuung stattfindet und im Raum steht ob die kita vorübergehend schließen muss. Habe ich in dem Fall auch kurzfristig Anspruch auf (sonder-)Urlaub falls ich keine anderweitige Betreuung finde?

von HannahsMom am 26.01.2017, 13:10



Antwort auf: Recht auf urlaub

Hallo, im Notfall für kurze Zeit, § 616 BGB Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.01.2017



Antwort auf: Recht auf urlaub

Sonderurlaub wäre ja zusätzlicher Urlaub zum normalen Urlaubsanspruch. Das kann ich mir nicht vorstellen. Aber du kannst doch Überstundenabbau, oder normalen Urlaub beantragen und das begründen.

Mitglied inaktiv - 27.01.2017, 09:44



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