Hallo,
In der kita meiner Tochter grassiert gerade ein schwerer magen-darm-virus, so daß heute u morgen nur eine notbetreuung stattfindet und im Raum steht ob die kita vorübergehend schließen muss. Habe ich in dem Fall auch kurzfristig Anspruch auf (sonder-)Urlaub falls ich keine anderweitige Betreuung finde?
von
HannahsMom
am 26.01.2017, 13:10
Antwort auf:
Recht auf urlaub
Hallo,
im Notfall für kurze Zeit, § 616 BGB
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.01.2017
Antwort auf:
Recht auf urlaub
Sonderurlaub wäre ja zusätzlicher Urlaub zum normalen Urlaubsanspruch. Das kann ich mir nicht vorstellen. Aber du kannst doch Überstundenabbau, oder normalen Urlaub beantragen und das begründen.
Mitglied inaktiv - 27.01.2017, 09:44