Guten Tag Frau Bader, wir sind gerade umgezogen von einer Stadt in die direkt angrenzende Nachbarstadt. Unsere Tochter (1,5 Jahre) geht seit August in eine Kita unseres alten Wohnortes. Die Kita ist in der Nähe unserer Arbeitsplätze und wir sind auch sonst sehr zufrieden. Unsere Tochter fühlt sich dort sehr wohl. In unserer neuen Stadt gibt es nur sehr wenige Kitas, die Kinder ab einem Jahr aufnehmen (unsere Tochter soll auch noch Geschwister bekommen, die, da wir beide 40h berufstätig sind auch mit ca. einem Jahr nach der Elternzeit in die Kita gehen müssen werden). Allgemein wird uns wenig Hoffnung gemacht in der neunen Stadt einen Kitaplatz zu bekommen (keinesfalls unterjährig, evtl. ab August dieses Jahres). Für uns und unsere Tochter wäre es am besten, wenn sie einfach in der alten Kita bleiben dürfte. Die Jugendämter beider Städte haben uns aber bereits erklärt, dass dies zwar wahrscheinlich bis Ende dieses Kitajahres geduldet würde, da aber keine Transferzahlung zwischen den Städten vorgesehen sind, langfristig ausgeschlossen ist. Nun meine Fragen: Gibt es einen rechltichen Anspruch, dass das Kind seinen alten Platz behalten darf bis es schulpflichtig wird? Wie können wir der alten Stadt gegenüber argumentieren, um sie dazu zu bewegen uns den Kitaplatz weiterhin zur Verfügung zu stellen? Besteht (rechtlich) eine Chance später auch Geschwisterkinder in der jetzigen Kita unterzubringen? Vielen Dank und freundliche Grüße Katharina R.
von Grittyo am 13.01.2016, 07:35