Recht auf alten Kitaplatz nach Umzug

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Recht auf alten Kitaplatz nach Umzug

Guten Tag Frau Bader, wir sind gerade umgezogen von einer Stadt in die direkt angrenzende Nachbarstadt. Unsere Tochter (1,5 Jahre) geht seit August in eine Kita unseres alten Wohnortes. Die Kita ist in der Nähe unserer Arbeitsplätze und wir sind auch sonst sehr zufrieden. Unsere Tochter fühlt sich dort sehr wohl. In unserer neuen Stadt gibt es nur sehr wenige Kitas, die Kinder ab einem Jahr aufnehmen (unsere Tochter soll auch noch Geschwister bekommen, die, da wir beide 40h berufstätig sind auch mit ca. einem Jahr nach der Elternzeit in die Kita gehen müssen werden). Allgemein wird uns wenig Hoffnung gemacht in der neunen Stadt einen Kitaplatz zu bekommen (keinesfalls unterjährig, evtl. ab August dieses Jahres). Für uns und unsere Tochter wäre es am besten, wenn sie einfach in der alten Kita bleiben dürfte. Die Jugendämter beider Städte haben uns aber bereits erklärt, dass dies zwar wahrscheinlich bis Ende dieses Kitajahres geduldet würde, da aber keine Transferzahlung zwischen den Städten vorgesehen sind, langfristig ausgeschlossen ist. Nun meine Fragen: Gibt es einen rechltichen Anspruch, dass das Kind seinen alten Platz behalten darf bis es schulpflichtig wird? Wie können wir der alten Stadt gegenüber argumentieren, um sie dazu zu bewegen uns den Kitaplatz weiterhin zur Verfügung zu stellen? Besteht (rechtlich) eine Chance später auch Geschwisterkinder in der jetzigen Kita unterzubringen? Vielen Dank und freundliche Grüße Katharina R.

von Grittyo am 13.01.2016, 07:35



Antwort auf: Recht auf alten Kitaplatz nach Umzug

Hallo, Nein, keinerlei Ansprüche. Sie haben nur Anspruch auf einen Platz in der eigenen Gemeinde. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.01.2016



Antwort auf: Recht auf alten Kitaplatz nach Umzug

Noch eine Ergänzung: Im Vertrag, den wir mit der Kita abgeschlossen haben, ist bei den Kündigungsgründen seitens der Kita ein Umzug unsererseits in eine andere Stadt nicht aufgeführt.

von Grittyo am 13.01.2016, 07:47



Antwort auf: Recht auf alten Kitaplatz nach Umzug

Haben wir auch durch, es gibt keinen Anspruch. Unter drei reicht es wenn die neue Stadt eine Tagesmutter vorweisen kann. Der Elternbeitrag finanziert hier bei uns 33% der tatsächlichen Kosten des Platzes. Den Rest trägt die Stadt. Die alte Stadt wird das für fremde Kinder nicht machen. Die neu Stadt wird keinen Platz in einer anderen Stadt finanzieren wenn sie selbst welche hat. Dass sie das bis zum Ende des Kindergartenjahres machen wollen ist schon sehr sehr ungewöhnlich. September ist ja auch noch nicht lang, das Kind noch sehr klein. Freundschaften im Wohnort, die Kinder mit denen es zur Schule kommt sind sehr wichtig. Mein Herz blutete auch damals, aber mein Sohn hatte weit weniger Probleme damit und rasch Spielverabredungen. Bedenke auch die Elternzeit von Kind 2, dann musst Du immerzu in die alte Stadt fahren um Kind 1 zu bringen / holen.

von Sternenschnuppe am 13.01.2016, 08:43



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