Frage: Recht auf "alten" Arbeitsplatz?

Guten Tag Frau Bader, zur Zeit befinde ich mich in Elternzeit und möchte aber innerhalb dieser mit 22,5 Stunden pro Woche wieder arbeiten gehen. Mein Arbeitgeber hat mir auch schon zugestimmt, die genaue Abstimmung soll Anfang September erfolgen (im Oktober geht es wieder los). Mein (ehemaliger?) ChefChef (Leiter Vertrieb) sagte mir aber schon in einem nicht wirklich netten persönlichen Gespräch, dass ich definitiv nicht mehr in den Vertrieb zurück kommen werde. Ich könnte schließlich überall, u.a auch im Einkauf, Marketing oder der Produktion arbeiten (O-Ton). Als ich meine Schwangerschaft bekannt gegeben hatte, hatte ich gleich offen gesagt, dass ich gerne ab Oktober 2018 mit reduzierten Stunden wiederkommen möchte. Für meine Stelle im Vertriebsteam wurde auch kein Ersatz eingestellt. Theoretisch ist mein Schreibtisch noch frei. Die Aufgaben wurden auf drei Kollegen aufgeteilt. Mein ChefChef sagte in dem Gespräch noch, er könne sich den Vertrieb ja nicht mit Halbtagskräften manövrierunfähig machen (zur Zeit arbeiten 2 Halbtagskräfte bei einer Gesamtstärke von 21 Personen). Ich befinde mich in Elternzeit und eine weitere Kollegin frisch im Mutterschutz. Eingestellt wurde ich vor über 6 Jahren für den Vertrieb. Kann mein Arbeitgeber mich einfach irgendwo hinsetzen oder habe ich ein Anrecht auf (m)einen Platz im Vertrieb? Zeitgleich zu meinem Gespräch suchte meine Firma über die gängigen Internetportale Mitarbeiter für den Vertrieb. Diese Anzeigen wurden mittlerweile aber entfernt. Generell hatte ich in dem Gespräch auch das Gefühl, er würde es gerne sehen, wenn ich von mir aus kündige. Er rechnete mir sogar vor, welche Kosten ich denn habe, da ich ja jeden Tag fahren müsste (Antrag auf Homeoffice wurde abgelehnt). Sein Verhalten kann ich nicht nachvollziehen. Ein Zeugnis von ihm (2 Jahre alt) attestiert mir eine sehr gute Leistung. Vielen Dank für Ihre Einschätzung!

von Thiara82 am 15.08.2018, 13:44



Antwort auf: Recht auf "alten" Arbeitsplatz?

Hallo, sie haben keinen Anspruch auf den alten Arbeitsplatz, aber auf einen vergleichbaren mit gleicher Bezahlung, was vergleichbar ist, richtet sich danach, was im Arbeitsvertrag steht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.08.2018



Antwort auf: Recht auf "alten" Arbeitsplatz?

du hast kein anrecht auf DEINEN platz sondern auf gleichbezahlte (in der TZ anteilige) arbeit, die deiner ähnlich ist. da es bei dir so wie es aussieht nix spezifisches ist kann er dich natürlich woanders einsetzen

von mellomania am 15.08.2018, 14:32



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