Hallo Frau Bader Ich habe vor der Geburt meines 1. Kindes im Januar 2014 Vollzeit im öffentlichen Dienst gearbeitet. Nun Habe ich Elternzeit bis zum 1.02.2016 eingereicht. Damals fand ein Personalgespräch über die geplante Elternzeit und anschließende Arbeitswünsche statt. Ich haben dann geäußert das ich gerne anschließend in Teilzeit 50% arbeiten möchte. Nun fand im Sommer noch ein Gespräch statt in dem ich bestätigte gerne in Teilzeit wieder zu kommen. Nun wird aktuell nach einer passenden Stelle für mich gesucht. Da ich nun ungeplant erneut schwanger bin würde ich gerne doch Vollzeit zurückkehren. Muss mir mein AG dies ermöglichen oder kann er sich querstellen? Schriftlich wurde noch nicht vereinbart. Viele Dank
von Xanadaria am 28.10.2015, 10:25