Frage: Recht auf Vollzeitstelle

Hallo Frau Bader Ich habe vor der Geburt meines 1. Kindes im Januar 2014 Vollzeit im öffentlichen Dienst gearbeitet. Nun Habe ich Elternzeit bis zum 1.02.2016 eingereicht. Damals fand ein Personalgespräch über die geplante Elternzeit und anschließende Arbeitswünsche statt. Ich haben dann geäußert das ich gerne anschließend in Teilzeit 50% arbeiten möchte. Nun fand im Sommer noch ein Gespräch statt in dem ich bestätigte gerne in Teilzeit wieder zu kommen. Nun wird aktuell nach einer passenden Stelle für mich gesucht. Da ich nun ungeplant erneut schwanger bin würde ich gerne doch Vollzeit zurückkehren. Muss mir mein AG dies ermöglichen oder kann er sich querstellen? Schriftlich wurde noch nicht vereinbart. Viele Dank

von Xanadaria am 28.10.2015, 10:25



Antwort auf: Recht auf Vollzeitstelle

Hallo, das kommt darauf an, ob Sie einen verbindlcihen Antrag gestellt haben. Wollen Sie VZ zurück, weil Sie ein BV bekommen? Das geht dann natürlich nicht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.10.2015



Antwort auf: Recht auf Vollzeitstelle

Nein ich möchte Vollzeit zurück um mehr Gehalt und anschließend höheres Elterngeld zu bekommen. Da ich nur 3 1/2 Monate bis zum neuerlichen Mutterschutz habe und noch viel Urlaubsanspruch müsste ich nur ca 10 Wochen arbeiten und bekäme ca 100 Euro mehr Elterngeld sowie 3 1/2 volle Gehälter mehr. Das wären auch noch einmal ca 5000 Euro.

von Xanadaria am 03.11.2015, 14:51



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