Recht auf Vollzeit während Schwangerschaft!?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Recht auf Vollzeit während Schwangerschaft!?

Hallo, Gibt es während der Schwangerschaft ein Recht auf Vollzeitbeschäftigung? Viele Familien müssen nach der Geburt ihres ersten Kindes zunächst in Teilzeit arbeiten. Hierzu wird im öffentlichen Dienst (Beamte) zumeist eine vertragliche Bindung dieser Stelle geschlossen. Das heißt, dass erst ab einem bestimmten Termin wieder eine Vollzeitstelle angeboten werden muss. Gibt es durch eine Schwangerschaft die Möglichkeit auch vor Ablauf der Frist wieder voll arbeiten zu dürfen? Elterngeld nach einer Teilzeitstelle berechnet ist nicht gerade viel und die geforderte private Krankenversicherung für sich und die Kinder fällt auch weiterhin an. :-/

von cluten09 am 04.12.2013, 11:21



Antwort auf: Recht auf Vollzeit während Schwangerschaft!?

Hallo, ich kenne ihren Dienstherrn nicht, grundsätzlich besteht dieser Anspruch aber nicht. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.12.2013



Antwort auf: Recht auf Vollzeit während Schwangerschaft!?

Es gibt kein besonderes Recht, bei Schwangerschaft eine Teilzeitvereinbarung ändern zu können. Nur die ganz normalen Bedingungen. Wenn ihr ein zweites Kind wolltet, aber trotzdem eine so lange und feste Teilzeitvereinbarung geschlossen habt, dann berechnet sich das Elterngeld eben nach dem Teilzeitlohn. Ganz normale Sache! Gruß Sabine

von SumSum076 am 04.12.2013, 11:44



Antwort auf: Recht auf Vollzeit während Schwangerschaft!?

Ergänzung: Derzeit gibt es einige Stellen zusätzlich, sodass zunächst bis zum 31.12.2013 eine Vollbeschäftigung möglich ist. Wenn man jetzt dem Arbeitgeber mitteilt, dass man schwanger ist... Darf man dann überhaupt wieder auf Teilzeit runter gestuft werden?

von cluten09 am 04.12.2013, 18:03



Antwort auf: Recht auf Vollzeit während Schwangerschaft!?

Wenn ich dich richtig verstehe, hast du eine Teilzeitvereinbarung, die einen gewissen Zeitraum umfasst (Befristung). Egal wieviele Vollzeitstellen es derzeit gibt, wenn dein AG nicht will, muss er dir keine davon geben! Denn ihr habt euch zeitlich auf eine Teilzeitstelle geeinigt. Was meinst du mit: "Darf man dann überhaupt wieder auf Teilzeit runter gestuft werden?" Ist die Befristung abgelaufen, hast du wieder Anspruch auf die Vollzeit. Es ist dann Verhandlungssache, ob man wieder TZ haben möchte. Gruß Sabine

von SumSum076 am 04.12.2013, 20:59



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