Hallo !
Ich weiß nicht ob sie mir weiterhelfen können,hoffe es aber. ich habe Zwillinge und bei einigen Versandhäusern bekommt man den sogenannten ,,Mehrlingsrabatt" ,wie folgt in dem Bestädigungsschreiben beschrieben : ,, ........haben wir uns entschlossen,Eltern mit Mehrlingen unter die Arme zu greifen. ob sie bei uns per Katalog oder in unseren Filialen einkaufen,sie erhalten einen Rabatt von 10 % . Bei Bestellungen per Katalog haben wir diesen Rabatt bei ihrer Kundennummer hinterlegt. Der Rabatt ist mit anderen Rabatten nicht kombinierbar....usw. "
anscheinend auch nicht auf reduzierte Ware,was mir mal am telefon gesagt wurde...ok,leuchtet mir aber noch ein...
Ich habe 2 Autokindersitze bestellt,die nicht reduziert waren/sind und mir wurde der Mehrlingsrabatt nicht gewährt. Aber gerade bei solchen Großen Anschaffungen merkt man es halt,Zwillinge zu haben.
Habe ich irgendwie ein ,,Anspruch " darauf,das mir der Rabatt doch gewährt werden muss,...schließlich werben sie ja damit (siehe oberen Text) und einen reduzierten habe ich ja nicht genommen....
Vielen Dank für Ihre Hilfe
von
weißeLöwin80
am 25.03.2013, 20:51
Antwort auf:
Recht auf Rabatt ?
Hallo,
wenn es nicht gewährt wird, halte ich es für unlauter. Sie haben doch ein Widerrufsrecht. ich würde mal böse da hinschreiben
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.03.2013
Antwort auf:
Recht auf Rabatt ?
vielleicht wurde er nur vergessen
Ob Du aus der Werbung einen Rechtsanspruch ableiten kannst, ist fraglich. Hast Du einen Vertrag mit dem Versandhaus abgeschlossen, evt. Kundenkarte, oder woher wissen die, dass Ihr Zwillinge habt?
Sofern sie den Rabatt nicht gewähren, kannst Du die Sitze ja zurückschicken.
Eventuell wäre eine Drohung mit dem Verbraucherschutz noch wirksam.
LG
von
Schru
am 26.03.2013, 16:58
Antwort auf:
Recht auf Rabatt ?
ich hatte dort nach einen Mehrlingsrabatt gefragt und sie wollten die Geburtsurkunden der Kinder. Habe ich geschickt.Danach erhielt ich das Bestädigungsschreiben,worin steht,das sie Mehrlingseltern bei Mehranschaffungen unter die Arme greifen wollen und 10% geben,auser auf reduzierte Sachen.
Verbraucherschutz habe ich gestern gefragt,sollte mich an die Wettbewerbszentrale wenden,da es nach unlauterer Werbung klingt. Habe ich auch gemacht aber man wird ja von denen nicht informiert,was gemacht wird. Das heißt,ich bin genau so schlau wie vorher.
Denn um das geht es mir ja,wenn ich den Rabatt nicht bekomme (kein ,,Anspruch" drauf habe) schick ich sie wieder zurück. Aber wenn ich ihn bekommen würde,würde ich sie natürlich behalten.
Wollte mich erstmal so informieren,und frage dann dort nochmal nach.
von
weißeLöwin80
am 27.03.2013, 11:34