Guten Abend, ich arbeite im öffentlichen Dienst in einer Psychiatrie. Bis zu Beginn meiner 2. Elternzeit habe ich immer tagsüber im schichtdienst gearbeitet. Nun wird es aber unter keinen Umständen mehr gehen dass ich das machen kann, sondern mir nur noch die Nachtschicht bleibt.Das habe ich auch schon vor dem Beginn der Eltern Zeit bei Stations/ und Abteilungsleitung so geäußert. Da würde nur immer so beiläufig geantwortet:Jaaa da muss man dann mal gucken,das ist ja gar nicht so einfach usw. Jetzt wäre meine Frage eben ob ich da irgendein recht habe,wenn meine Situation es eben nur noch nachts zulässt, so durch zubekommen.Ich hätte halt gerne schon mal Argumente parat bevor ich da und Gespräch gehe. Danke für ihre Antwort
von ohne benutzernamen am 29.01.2017, 19:26