Frage: Recht auf Krippenplatz?

Hallo, hoffe das ich hier richtig bin mit meiner Frage. Meine kleine Tochter soll ab Dezember in die Krippe, nun hat die Leiterin mir mitgeteilt das ich den Platz nur bekomm wenn ich in Arbeit bin. Aber ich kann mich nicht arbeitslos melden wenn ich keinen Krippenplatz habe.Ich bezahl meinen Platz doch genauso wie Leute die arbeiten. Mich ärgert das , andere die jahrelang zuhause sitzen kriegen alles bezahlt und genehmigt und unsereins muß um alles kämpfen. Man wird echt noch fürs Kinderkriegen bestraft. Danke für eine Antwort

Mitglied inaktiv - 02.05.2011, 15:42



Antwort auf: Recht auf Krippenplatz?

Hallo, einen Anspruch gibt es idR nicht. Die Plätze werden deshalb nach Dringlichkeit vergeben. Mütter, die (norgedrungen) arbeiten und den Platz dringend brauchen, werden deshalb denen, die nicht arbeiten, vorgezogen. Versuchen Sie doch, eine Bescheinigung der Arbeitsagentur zu bekommen, dass Sie nur dann als arbeitssuchend anerkannt werden, wenn die Kleine in der Krippe ist u ja evtl. auch Fortbildungen etc machen wollen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.05.2011



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