Frage: Recht auf Arbeitszeugnis??

Hallo, ich bin derzeit in Elternzeit (seit Jan 2010) Nun habe ich bei meinem Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis angefordert, da ich während der Elternzeit nebenbei arbeiten möchte. Meine damalige Teamleiterin ist in mittlerweile in Rente und auch ihr damaliger Vorgesetzter nicht mehr in der Firma. nun habe ich von der neuen Teamleiterin die Auskunft bekommen, daß ich kein Arbeitszeugnis bekommen kann, da sie mich nicht beurteilen darf, da sie ja nie meine direkte vorgesetzte war. Meine damalige Teamleiterin hat wohl für alle Mitarbeiter ein Arbeitszeugnis erstellt, aber nicht für mich, da ich zu dem Zeitpunkt schon in Elternzeit war. Ist das so rechtens??? Habe ich denn kein recht auf ein Arbeitszeugnis?? So kann ich mich ja nirgends bewerben und mein Arbeitgeber verwehrt mir die Chance auf einen neuen óder vorübergehenden Job! Danke

von murkel21 am 03.03.2011, 20:14



Antwort auf: Recht auf Arbeitszeugnis??

Hallo, das ist in der Tat ein Problem. Gibt es keinen mehr, der Sie bewerten könnte? Gibt es kein altes Zwischenzeugnis? Sie haben grds. einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, wenn Sie einen Grund dafür nennen können, hätten dies aber besser gemacht, bevor die Chefin in Rente gegenagnen ist Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.03.2011



Antwort auf: Recht auf Arbeitszeugnis??

die jetzige Teamleiterin ist die damalige stellvertreterin und war somit quasi ja auch meine vorgesetzte....

von murkel21 am 03.03.2011, 20:31



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