Hallo Frau Bader,
ich ging 2010 bei Geburt meiner Tochter in Elternzeit aus Vollzeitbeschäftigung, begann aber Ende 2011 wieder in Teilzeit in meiner Elternzeit mit 16 Wochenstunden zu arbeiten bis im Juli 2013 mein Sohn zur Welt kam. Seit dem bin ich in Elternzeit, welche am 29.7.2016 ausläuft. Muss mich laut Recht mein AG wieder 16 Stunden beschäftigen?
Er möchte einen Aufhebungsvertrag oder eine Kündigung von mir was ich nicht unterschreiben möchte.
Kann er mir die Arbeitszeiten vorgeben? das heißt mit Absicht mittags, dass es mir unmöglich ist zu arbeiten?
Vielen Dank für Ihre Antwort
von
coalagirl
am 13.04.2016, 22:07
Antwort auf:
Recht auf Arbeitsplatz nach Elternzeit
Hallo,
Sie haben Anspruch auf den alten Vertrag - ich habe nicht ganz verstanden, ob der VZ-Vertrag dauerhaft geändert wurde.
Ab dem ersten Tag nach der EZ haben Sie keinen besonderen Kündigungsschutz mehr
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.04.2016
Antwort auf:
Recht auf Arbeitsplatz nach Elternzeit
Also: hast Du Dir damals die restliche EZ von Kind 1 gutschreiben lassen?
Wenn nein: im Juli ist die EZ zu ende und Du gehst ganz normal wieder VZ arbeiten wie vor den Kindern auch. Darauf hast Du erst Mal Anspruch.
Du könntest ja nach Größe des AG natürlich auch verlangen dass Du weiterhin und dauerhaft in TZ arbeiten möchtest, musst Du aber schnell machen, IMO 3 Monate vorher.
Kann er nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen... und er beschäftigt Dich ja jetzt schon 15 Std. warum sollte das nicht weiterhin gehen?
OK, Arbeitszeiten sind ein Thema das er natürlich als Gestaltungsmittel nutzen kann...Steht dazu was im Vertrag?
Gruß
D
von
desireekk
am 14.04.2016, 02:38
Antwort auf:
Recht auf Arbeitsplatz nach Elternzeit
Grundsätzlich hast du den Anspruch auf den alten Vertrag - also Vollzeitvertrag.
Solltest du nach der Elternzeit nur noch 16 Std machen wollen, gelten die Bestimmungen nach dem Teilzeit (und Befristungs-) Gesetz.
Wenn die Voraussetzungen (Anzahl Mitarbeiter, Betriebszugehörigkeit, usw) dementsprechend stimmen, hast du gute Karten sofern die Bedingungen im Betrieb (Auftragslage, Personal, Struktur, usw) genauso sind, wie sie es waren, als du WÄHREND der Elternzeit die 16 Std gearbeitet hast.
Denn ein AG wird sich fragen lassen müssen, warum die 16 Std während einer Elternzeit gehen, aber danach nicht mehr.
Es gibt aber viele AG, die dies nicht mögen. Da müsste man wohl gerichtlich gegen angehen. Da stellt sich regelmäßig die Frage, ob man dies durchstehen oder sich lieber einen anderen Job suchen möchte.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 14.04.2016, 08:55