Recht auf Arbeitslosengeld während Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Recht auf Arbeitslosengeld während Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, Meine Tochter ist vor fast genau einem Jahr geboren. Habe damals 2 Jahre Elternzeit (bis Mai 2014) beantragt, wollte jedoch nach 14 Monaten (Mai 2013) (da alleinerziehend stehen mir 14 Monate Elterngeld zu) wieder mit einer Teilzeitstelle einsteigen und erhielt prompt vor 3 Wochen einen Ablehnungsbescheid meines Arbeitgebers dazu. Muß hinzufügen, daß meine bisherige Vollzeitstelle durch eine neue Kollegin in Vollzeit, für 2,5 Jahre besetzt wurde. Mit dem Ablehnungsbescheid bin ich heute zum Arbeitsamt gegangen und mir wurde gesagt, das Arbeitslosengeld stehe mir nicht zu, da ich keine Kündigung habe, sondern mein Arbeitsverhältnis bis zum Ende der Elternzeit nur ruhe. De facto stehe ich aber ab Mai ohne jegliche Einkünfte da und ohne Job und das bis zum Ende meiner Elternzeit. Habe ich tatsächlich keine Chance auf das Arbeitslosengeld in diesem Fall für ein Jahr, also bis Ende meiner Elternzeit? Vielen Dank jetzt schon für Ihre Hilfe und Grüße Eva

von Eva-Luna am 14.02.2013, 20:52



Antwort auf: Recht auf Arbeitslosengeld während Elternzeit

Hallo, Arbeitslosengeld kann man in der Elternzeit nicht bekommen, jedoch Teil – Arbeitslosengeld für die Zeit, die man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.02.2013



Antwort auf: Recht auf Arbeitslosengeld während Elternzeit

Oha, da hast Du eine falsche Information bekommen. Dir steht ALG1 für Teilzeit zu, also anteilig eben auf die Stunden runtergerechnet die Du anbieten kannst. Geh morgen noch einmal hin und bitte um eine schriftliche Ablehnung, damit Du dem widersprechen kannst. Kannst Du denn Betreuung nachweisen ? Das ist wichtig dabei. Und vom Arbeitgeber eine Genehmigung dass Du woanders Teilzeit in Elternzeit arbeiten gehen darfst brauchst Du.

von Sternenschnuppe am 14.02.2013, 21:14



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