Recht, Wegzug aus der Stadt trotz Umgangsregelung des Vaters

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Recht, Wegzug aus der Stadt trotz Umgangsregelung des Vaters

Hallo, ich bin in einer schwierigen Situation, da ich die Stadt verlassen möchte um in einer weiterweggelegenen Stadt arbeiten zu können, möchte ich gern vorher wissen ob dies möglich ist. Mein Sohn ist 9 Monate alt und sieht seinen Vater 3 mal wöchenlich was durch eine Umgangsregelung vor Gericht geregelt wurde.Kann ich von heute auf morgen die Stadt verlassen ohne den Vater zu informieren?Oder muss ich vorher zu einem Anwalt gehen um es gerichtlich durchzusetzen? Was kann ich tun um umzuziehn??? Danke für jede Antwort Alexa

Mitglied inaktiv - 16.05.2011, 19:33



Antwort auf: Recht, Wegzug aus der Stadt trotz Umgangsregelung des Vaters

Hallo, das ist höchst problematisch. also: Zunächst einmal ist wichtig, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Auch wenn die gemeinsame Sorge nach einer Trennung beibehalten wird, ist es bei den Familiengerichten häufig üblich, einem Elternteil (meist dem Vater) auf Antrag des anderen (meist der Mutter) das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen. Dies erfolgt mit der Begründung dies würde dem Kindeswohl am besten entsprechen (§1671 BGB). Der Elternteil mit dem alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht kann anschließend völlig legal den Wohnort wechseln, unabhängig von der Entfernung und der Beziehung des Kindes zum Elternteil, der kein Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Das Wohl und der Wille des Kindes spielt dabei in der Regel keine Rolle. So. Und jetzt ein Urteil dazu: Kein Umzug ohne Einwilligung des Vaters Einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden zufolge darf eine geschiedene Mutter mit dem Kind nicht einfach in eine andere Stadt umziehen, wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben. Sie muss einen Umzug, auch wenn das Kind bei ihr lebt und sie daher das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausübt, mit dem Vater abstimmen. Dies gilt erst recht, wenn der Umzug mit einem Schulwechsel verbunden ist. In einem solchen Fall kann die Bindung des Kindes an sein soziales Umfeld sogar rechtfertigen, dem Vater das Aufenthaltsrecht zu übertragen. OLG Dresden, 10 UF 433/02 Schauen Sie dazu auch mal bei: www.vaeternotruf.de/aufenthaltsbestimmungsrecht.htm http://www.vaeternotruf.de/wohnortwechsel.htm http://www.vatersein.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread&tid=926 Dabei ist ein ganz interessanter Satz: In der Praxis ist es häufig so, dass Mütter, auch dann wenn das gemeinsame Sorgerecht besteht, unter Mitnahme des Kindes in weit entfernte Ortschaften ziehen, ohne den Vater um Zustimmung zu bitten. Ist die Mutter erst einmal weggezogen, drücken die zuständigen Gerichte in der Regel beide Augen zu. Das hat natürlich nichts mit Rechtsstaatlichkeit zu tun, im Gegenteil, sondern mit der auch bei den Familienrichtern noch immer vorherrschenden Mütterideologie und einer gewissen Portion Bequemlichkeit. Der Richter ist schlicht froh, wenn er durch den Umzug der Mutter nicht mehr zuständig ist, soll sich doch der Richter am neuen Wohnort mit den Eltern rumärgern. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.05.2011



Antwort auf: Recht, Wegzug aus der Stadt trotz Umgangsregelung des Vaters

Habt Ihr ein geteiltes Sorgerecht, oder hast Du das alleinige? Wenn Du allein das Sorgerecht hast, dann kannst Du es machen. Sonst nicht! LG Sabine

Mitglied inaktiv - 17.05.2011, 08:42



Antwort auf: Recht, Wegzug aus der Stadt trotz Umgangsregelung des Vaters

hallo also meine cousine hat auch das alleinige und darf laut richter nicht wegziehen,innerhalb der stadt ok,der vater hat regelmäßigen kontakt. ich meine aber im fall der arbeitsaufnahme gibt eis eine sonderregelung,aber da würde ich einen aw oder das ja fragen!

Mitglied inaktiv - 17.05.2011, 10:37



Antwort auf: Recht, Wegzug aus der Stadt trotz Umgangsregelung des Vaters

Hallo, bis jetzt bin ich noch allein sorgeberechtigt und habe auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht, was der Vater aber beantragt hat, da der Vater aber bei Gericht Falschaussagen über mich nachweislich gemacht hat und ich mein Kind in seiner Obhit in Gefahr sehe, wird der Richter denke ich zu meinen Gunsten stimmen, da das JA auf meiner Seite ist. Dankeschön für die antworten!!!

Mitglied inaktiv - 17.05.2011, 19:35



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