Hallo, Mein Sohn ist vom 14.7.14, wir hatten eine Bewilligung für das betreuungsgeld. Nun mussten wir ihn im kiga anmelden. Das betreuungsgeld habe ich abgemeldet. Zum 31.8.16 habe ich den kigaplatz gekündigt. Laut schreiben des Jugendamtes wird der Verwaltungsakt vom 1.7.15 (die Bewilligung des Betreuungsgeldes) insoweit aufgehoben, als die anspruchsvorraussetzungen ab dem 1.8.16 nicht mehr vorliegen. Ab dem 1.8.16 hatte mein Sohn den kigaplatz. Weiterhin steht im schreiben im Anschluss der Tabelle der gezahlten Monate "im Übrigen gilt weiterhin der Bescheid vom 01.07.2015". Ich habe die Änderung der Voraussetzungen (eben kein kigaplatz mehr) dem Jugendamt gemeldet. Dort sagt man mir jetzt, da es dass betreuungsgeld nicht mehr gibt, bekomme ich das nicht mehr. Mir ging es darum, dass zu reaktivieren da ich ja die Bewilligung von Juli 2015 habe und da sich die Voraussetzungen wieder geändert haben, eben nicht mehr die Inanspruchnahme des Kindergartenplatzes. Ist das richtig so? Vielen Dank Viele Grüße Verena
von verena244 am 04.09.2016, 00:15