Hallo Frau Bader,
bei dieser Frage geht es mir darum, ob ich meinen Grundvertrag ändern muss, wenn der neue Mutterschaftsurlaub direkt an dem Ablauf der alten Elternzeit anschließt. (die 6 Wochen vor dem errechneten Termin).
Oder habe ich dann wieder max. 3 Jahre Elternzeit, wo ich überlegen kann, ob ich dann den Grundvertrag nach Ablauf der erneuten Elternzeit von Vollzeit auf Teilzeit ändere?
Können Sie mir bitte hier weiterhelfen?
Danke!
Viele Grüsse
S. K.
von
kernhsil
am 07.05.2012, 13:25
Antwort auf:
Re:Re: Muss ich den Grundvertrag in einem erneuten Mutterschaftsurlaub ändern?
Hallo,
üblicherweise wird der Hauptvertrag nicht geändert. Wenn man in der Elternzeitteilzeit arbeitet, kann ein zusätzlicher Vertrag oder eine Ergänzung vorgenommen werden.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.05.2012
Antwort auf:
Re:Re: Muss ich den Grundvertrag in einem erneuten Mutterschaftsurlaub ändern?
Der Arbeitsvertrag (Grundvertrag aus der Zeit vor dem ersten Mutterschutz) bleibt weiter erhalten. Für ein weiteres Kind hat man weitere 3 Jahre Elternzeit.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 08.05.2012, 07:46