Hallo Frau Bader,
meine Elternzeit bei meinem Hauptarbeitgeber geht noch bis März 2017. Während meiner Elternzeit arbeite ich in Absprache mit meinem Hauptarbeitgeber auf 850 Euro Basis in einem anderen Unternehmen. Nun bin ich erneut schwanger (5. SSW) und werde voraussichtlich nicht zu meinem Hauptarbeitgeber zurückkehren weil diese mir kein für mich passendes Stundenmodell anbieten können und ich dann ohnehin nach der Elternzeit ja nur für 3 Monate zurück käme und dann wieder in Mutterschutz gehen würde.
Was ich moralisch irgendwie etwas daneben finde. Andererseits würde ich mir dadurch natürlich meine Stelle bei meinem Hauptarbeitgeber für weitere 3 Jahre sichern und könnte danach wieder in meinen Job einsteigen.
Das wäre die eine, irgendwie nicht so schöne, Option. Die andere Frage die ich mir stelle: Habe ich bei meinem 850 Euro Job auch einen Anspruch auf Elternzeit? Also muss mich mein Arbeitgeber bei dem 850 Euro Job nach der Elternzeit meines 2. Kindes auch wieder beschäftigen? Oder ist er dazu nicht verpflichtet?
Vielen Dank und freundliche Grüße,
LeLa
von
LeLa258
am 21.11.2016, 11:46
Antwort auf:
Ende Elternzeit erneute Schwangerschaft
Hallo,
können Sie nicht die EZ bei AG 1 verlängern und weiter bei AG 2 arbeiten?
Ansonsten kommt es darauf an, ob der Vertrag bei AG 2 auf die erste EZ begrenzt ist
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.11.2016
Antwort auf:
Ende Elternzeit erneute Schwangerschaft
Hallo Frau Bader,
ich habe zu März 2017 bereits die vollen 3 Jahre ausgeschöpft. Insofern ist eine Verlängerung nicht möglich. (Betrifft Kind 1)
Die neue Elternzeit (betrifft Kind 2) würde dann ab Juli/August 2017 starten und ich frage mich eben, ob AG 2 wo ich nur auf Minijob Basis arbeite dazu verpflichtet ist mich nach der Elternzeit für Kind 2 wieder zu beschäftigen?
AG 1 wäre zu diesem Zeitpunkt ja schon raus, da ich nicht zurückkehren würde zu März 2017.
Vielen Dank ,
LeLa
von
LeLa258
am 21.11.2016, 14:34
Antwort auf:
Ende Elternzeit erneute Schwangerschaft
dann lass Dir doch von AG 2 bescheinigen das er Dich ab Ende der EZ übernimmt. Und bei AG1 kündigst Du dann wenn alles unter dach und Fach ist zum Ende der EZ von Kind1.
Und klar kannst Du auch bei AG2 Elternzeit nehmen. Fraglich ist halt ob er dir einen Arbeitsvertrag geben wird der über die EZ1 hinaus läuft.
Mutterschutzgeld würdest Du natürlich nur über die Höhe bekommen in welchem Vertrag du gerade bist. Bleibst Du bei AG1, dann eben über den Vollzeitlohn, kündigst du und bleibst bei AG2, dann über die 850 €. Ist ja dann ein ganz reguläres Teilzeitverhältnis. Wenn Du dich verschrieben hast und meinst nicht 850 € sondern 450 € (wegen Minijob), da gibt es dann an Mutterschutzgeld nur die Einmalzahlung - da du dann ja selbst nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert bist.
Mitglied inaktiv - 21.11.2016, 16:52