Frage: Putzhilfe

Sehr geehrte Frau Bader, nach meinem Erziehungsjahr möchte ich nun wieder arbeiten gehen. Ich habe mir überlegt, ob ich 1x pro Woche für viell. 2 Std. eine Putzhilfe zur Unterstützung kommen lasse. Wie ist das rechtlich gesehen, muss ich bei der geringen Stundenzahl etwas anmelden? Vielen Dank.

Mitglied inaktiv - 08.12.2008, 14:38



Antwort auf: Putzhilfe

Hallo, klar, bei der Knappschaft Ist ein Minijob Liebe GRüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.12.2008