Gten Tag, wie schon einmal geschrieben, absolviere ich eine schulische Ausbildung und arbeite nebenbei im Einzelhandel. durch die Ausbildung kann ich immer erst um 17 uhr bei meinem Nebenjob anfangen. Durch das Mutterschutzgesetz darf ich ja nun statt 21 nur noch bis 20 Uhr arbeiten. Kann der Chef mir daraus einen Strick drehen und verlangen, dass ich dafür eher anfange, was dann aber zu Problemen in meiner Ausbildung führen würde. Sollte ich da kaltschnäuzig sein und meinem Chef klar machen, dass die Ausbildung vor geht und es nicht mein Problem ist, dass ich nicht mehr so wie geplant arbeiten kann. Welcher Job geht in dem fall vor? Kann der Chef von nebenjob verlangen, dass ich meine Ausbildung zurückstelle? ich habe wirlich Angst dass das zu großem Ärger führen könnte. vielen dank im vorraus. ich bin für jeden Rat dankbar ps. in meinem vertrag steht nur die wochenarbeitszeit, die ich einzuhalten habe und in der regel entscheidet mein chef wann ich arbeiten soll. da die fragen ja sehr allgemein beantwortet wären, würde ich außrdem gerne wissen, wo man sich in solchen Rechtsfragen hilfe suchen kann und ob es notwendig ist zu einem anwalt zu gehen
von becciileiin am 22.08.2014, 19:50