Frage: probearbeiten

guten tag frau bader... mein fall: im ersten elternzeitjahr... noch angestellt, möchte betrieb wechseln... darf ich bzw kann ich ohne probleme probearbeiten? hatte heute ein vorstellungsgespräch und wir waren uns nicht sicher wie es mit dem probearbeiten aussieht und wollten erst mal die elterngeld-zeit ablaufen lassen. muss ich meinen aktuellen AG davon berichten? ich möchte von einem einzelhandelsgeschäft zu einem bäcker wechseln. bevorzugt sonntags, also ist mein aktuelles geschäft zu!!! außer am probetag, da müsste ich unter der woche ran....

von heliundmama am 04.02.2011, 20:55



Antwort auf: probearbeiten

Hallo, da muss der alte Ag zustimmen...auf der anderen Seite kann er, wenn Sie es unterlassen, kündigen..und das wollen Sie ja eh Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.02.2011



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