Privatinsolvenz und Unterhaltszahlung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Privatinsolvenz und Unterhaltszahlung

Hallo Frau Bader, ich befinde mich seit kurzem leider in der Privatinsolvenz. Erhalte den üblichen Satz von ca. 1.300 € zum Leben darüber hinaus muss ich an meinen Mann noch 544 € Unterhalt zahlen für unsere Kinder die sind aber von den ca. 1.300 € schon abgezogen! Nun bin ich unerwartet schwanger geworden und werde nächstes Jahr im Mai nochmals Mama. Ich werde hier dann 1 Jahr daheim bleiben und dann wieder arbeiten gehen. Mein vorraus. Elterngeld würde bei ca. 1.100 € liegen. Meine Frage wäre hier: 1. Elterngeld abzüglich Kindsunterhalt bleiben mir hier nur noch ca 550 € zum Leben was kann ich hier für das 1 Jahr machen/unternehmen da mir das Geld nicht reicht um die Runden zu kommen? 2. Müsste hier mein Mann an die „Vorschusskasse“ gehen und dies beantragen? 3. Müsste ich das Geld dann an die Vorschusskasse zurück zahlen? 4. Welche Schritte muss ich hier gehen? Sorry ich bin hier ein bisschen planlos Vielen Lieben Dank MfG Manuela

von Damian@Würmchen am 12.10.2015, 12:24



Antwort auf: Privatinsolvenz und Unterhaltszahlung

Hallo, 1. Sie müssen zahlen. 2. Kann er 3. Ja 4. In wie fern? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.10.2015



Antwort auf: Privatinsolvenz und Unterhaltszahlung

Dein Partner kann in Elternzet gehen und Du gehst weiter arbeiten, um Deine Verpflichtungen zu erfüllen. Der Unterhalt wird anhand des neuen Kindes neu berechnet, absichtlich das Einkommen verringern geht nicht.

von Sternenschnuppe am 12.10.2015, 12:27



Antwort auf: Privatinsolvenz und Unterhaltszahlung

Also mit Absicht mache ich hier ganz Gewiss nichts - sorry solche Unterstellungen gehen gar nicht. Ich bin die Mama und auch hier werde ich 1 Jahr daheim bleiben. Ich werde in Elternzeit gehen und nicht mein Partner.... Aber danke der Antwort!

von Damian@Würmchen am 12.10.2015, 12:32



Antwort auf: Privatinsolvenz und Unterhaltszahlung

Entschuldigung, Du bist unterhaltspflichtig !! Elternzeit verringert das Einkommen und der Steuerzahler soll Deinen Unterhalt übernehmen ? Wie fändest Du es wenn die Kinder bei Dir leben würden und Dein Ex den Unterhalt einstellt, weil er mit dem neuen Baby lieber Zuhause bleiben will. Auch gut ? Mein Mann konnte nicht einmal die Partnermonate nehmen, sowas muss man sich leisten können.

von Sternenschnuppe am 12.10.2015, 12:37



Antwort auf: Privatinsolvenz und Unterhaltszahlung

Da du dein Einkommen "absichtlich" veränderst, ist das unrelevant für die Unterhaltszahlung an deine andren Kinder. Nur das neue Kind fließt in die Berechnung mit ein und auf der Düsseldorfer Tabelle steigst du eine Stufe höher. Es klingt wirklich hart aber Vorrang hat die Unterhaltszahlung und wenn du 1100€ EG bekommst, ändert das nichts an deiner Zahlung, denn du kürzt bewusst dein Einkommen und deine zwei anderen Kinder können für diesen Fakt nichts, ergo wird nicht neu berechnet. Lg und alles Gute

von Colien07022004 am 12.10.2015, 12:42



Antwort auf: Privatinsolvenz und Unterhaltszahlung

In Elternzeit kannst Du selbstverständlich gehen, Dein Partner ist dann ja für Euch zuständig und kann den Anteil am Unterhalt übernehmen. Er ist ja auch finanziell für Dich zuständig, wenn Du Euer Kind betreust und dadurch einen finanziellen Ausfall hast. Keiner will Dir Deine Elternzeit absprechen, Unterhaltsverpflichtungen gehen aber vor.

von Sternenschnuppe am 12.10.2015, 14:08



Antwort auf: Privatinsolvenz und Unterhaltszahlung

IMO gefährdest du sogar die Privatinsolvenz wenn du Unterhaltsschulden machst - und die würdest Du machen wenn Dein Einkommen so weit runter rutscht, zB wegen Elterngeld, das der Vater Unterhaltsvorschuß beantragt. Und klar musst du dem Staat das geld zurückzahlen wenn der Deine Unterhaltsverpflichtungen übernimmt. Ich kann dich echt gut verstehen. ist also echt nicht böse gemeint, aber Deien Verpflichtungen gehen schlicht und einfach vor. Halt verdammt blödes Timing. Was Du schauen kannst ist, ob Du Elterngeld Plus machen kannst, sprich Du gehst innerhalb der EZ nur bis zu 30 Std arbeiten und bekommst dann einen teil des Gehaltes welches dir fehlt mit dem Elterngeld ersetzt. Wenn dann das Einkommen deines Partners langt, damit ihr die Differenz auch weiterhin tragen könnt, wäre das ja evtl ein Kompromiss. Zumal ihr das auch beide nutzen könnt. Ich würde euch in der Konstellation raten, setzt euch ganz dringend mit dem Berater zusammen - du musst ja auch wen haben der die PI mit "begleitete" und schaut welche Lösungen ihr habt. Was anderes wird euch kaum übrig bleiben. Außer das Einkommen deines Partners ist so gut, das er es ausgleichen kann wenn Dein Einkommen bis auf Elterngeld-Satz runterfällt - und auch deine Verpflichtungen dann stemmen kann.

Mitglied inaktiv - 12.10.2015, 15:09



Antwort auf: Privatinsolvenz und Unterhaltszahlung

Interessant. Hab das gerade mal recherchiert. Gesteigerte Erwerbsobligenheit bei Privatinsolvenz. Die Gläubiger können der Restschuldbefreiung dann widersprechen. Klar, die bekommen eh schon fast nix, und dann reduziert der Schuldner auch noch seine Einnahmen und will neue Schulden machen. Keine gute Idee.

von Sternenschnuppe am 12.10.2015, 16:01



Antwort auf: Privatinsolvenz und Unterhaltszahlung

Ich bin mir halt nicht sicher, deshalb eben der rat das wirklich genau abzusprechen. Und sich dann auch schriftlich geben zu lassen. Fakt ist IMO, das man wohl im 6ten oder 7ten jahr befragt wird, und wohl auch die Gläubiger, was man alles getan hat um möglichst viel abzuzahlen. Und dann können halt wohl auch die Gläubiger hingehen und sagen, hey, Fra. xy hat aber... Wie sich das dann auswirkt, entscheidet der Richter. Das aber nur das was ich weiß von einer bekannten, war selbst nie in der Situation. Worauf sie aber immer ganz genau achten musste, war der Umstand ja bloß keine neuen Schulden zu machen. Und Unterhaltsschulden würden ja entstehen wenn die TE keinen Unterhalt zahlt und der Kindsvater dann eben Unterhaltsvorschuß beantragt - sofern er das noch kann (Altern und Bezugszeitraum). So oder so, wie gesagt wegen dieser Konstellation würde ich nichts ohne Absegnung des Gerichtsvollziehers machen und das dann auch schriftlich. Mir wäre es einfach zu heikel. Wenn der sein OK gibt, es ansonsten noch knapp ist, trotz das der Unterhalt für die anderen Kinder dann ja eh angepasst wird, wäre halt noch z schauen in wie fern noch Wohngeld und erhöhtes Kindergeld greifen würden. Und wenn nicht, ob dann Hartz4 greift. Wobei ich letzteres allerdings bezweifel.

Mitglied inaktiv - 12.10.2015, 16:53



Antwort auf: Privatinsolvenz und Unterhaltszahlung

Das geht für alle Unterhaltspflichtigen, egal ob Mann oder Frau. Gleichberechtigung und so ;-) http://www.frag-einen-anwalt.de/Kindesunterhalt-Elternzeit---f270423.html

von Sternenschnuppe am 12.10.2015, 17:20



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