Private Haftpflichtversicherung oder doch KFZ Versicherung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Private Haftpflichtversicherung oder doch KFZ Versicherung

Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zur privaten Haftpflichtversicherung. Mein Sohn (2 Jahre 8 Monate) hat auf dem Parkplatz vor dem Supermarkt beim Einsteigen die Autotuer aufgerissen, sodass die Tuer an das nebenstehende Fahrzeug knallte und eine kleine Delle verursachte. Der Fahrzeugbesitzer war im Auto und hat alles mitbekommen. Meine Frage ist ob die private Haftpflichtversicherung den Schaden uebernimmt oder ob es doch die KFZ Vericherung ist. Vielen dank im voraus. MfG Imi

von imf am 19.08.2011, 18:31



Antwort auf: Private Haftpflichtversicherung oder doch KFZ Versicherung

Hallo, Schnell ist es passiert, dass ein Kind einen Schaden verursacht - mit dem Dreirad am Auto oder im Porzellangeschäft. In wie weit müssen die Eltern oder gar das Kind sel-ber haften? Eine Frage, die immer wieder auftaucht, auch wenn bald jeder eine Haft-pflichtversicherung abgeschlossen hat. Der Gesetzgeber hat dies eindeutig geregelt. Das Kind selber haftet erst ab dem siebten Lebensjahr, im Straßenverkehr bei fahrlässigem Handeln sogar erst ab zehn. Und selbst wenn diese Altersgrenzen erfüllt sind, bleibt zu klären, ob das Kind über-haupt ein Verschulden trifft. Weiterhin muss es die Einsichtsfähigkeit gehabt haben, zu verstehen, welche Folgen das Handeln haben könnte. Die Eltern haften nicht, wie es uns Baustellenschilder immer glaubhaft machen wol-len, automatisch für jedes Fehlverhalten des Sprösslings, sondern nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Diese beinhaltet Aufklärung und Anleitung, Kontrolle (z.B. auf dem Schulweg) und positive Einflussnahme auf das Verhalten. Keiner kann verlangen, dass Kinder Tag und Nacht mit Argusaugen überwacht werden - außer in Gefahrensituationen. Und: wenn die Haftpflicht die Zahlung verweigert, müssen Sie selber keinesfalls so-fort persönlich eintreten- dann ist der Anspruch zumindest zweifelhaft. Trotz alledem gibt es die Möglichkeit – die wir persönlich auch genutzt haben- mit der Versicherung abzuklären, dass eine Schadensregulierung auch schon „von Anfang an“ greift – weil man ja oft aus moralischen Gründen doch zahlen muss Mit anderen Worten: wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, zahlt keiner. Ansonsten kann ich auch nicht so genau sagen, ob KFZ oder Haftpflicht. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.08.2011



Antwort auf: Private Haftpflichtversicherung oder doch KFZ Versicherung

Weil du bei deinem Kind warst und Aufsichtspflicht nicht verletzt hast, bleibt der Fahrzeugbesitzer auf seinen Schaden sitzen.

von TinaDA35 am 20.08.2011, 08:52



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