Hallo, Mein Sohn ist 17Wo alt. Ich habe während des mutterschutzes und während der Elternzeit immer mal wieder etwas für die Arbeit gemacht, freiwillig nebenbei von zu Hause aus. Sollte dafür Überstunden aufschreiben. Heute kam ein Brief mit einer Sonderzahlung. Die Höhe nach allen Abzügen entspricht etwa 1 Monat Elterngeld. Ich weiß jetzt nicht ob und wo ich das mit angeben muss und welche Konsequenzen das in der Elternzeit nun hat. Es gibt keinen Vertrag über ein Arbeiten während der Elternzeit . Ich war auch ganz überrascht heute den Brief zu erhalten. War sicher nett gemeint aber ich zweifel stark ob es für mich wirklich so nett ist. Schöne Grüße
von deni87991 am 28.09.2013, 15:28