Sehr geehrte Frau Bader, wenn man in der Elternzeit positive Einkünfte hat z.B. 450 Euro, aber auch einen negativen Gewinn, z.B. 250 Euro, erfolgt hier eine Verrechnung, so dass dann nur z.B. 200 Euro Einkommen berücksichtigt wird? Vielen Dank für Ihre Antwort.
von Tycoonia am 10.02.2015, 15:09