Frage: Vaterschaftsanerkennung

Hallo ich habe 2 kleine Kinder! Mädchen 5, Junge 2 Bei beiden Kindern wurde ein DNA test gemacht vom Gericht aus da beide ehelich geboren wurden, mein exmann aber nicht der Vater ist! Bei meiner Tochter steht mein exmann als Vater drin ob wohl der "Erzeuger" die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben hat! Bei meinem Sohn wurde der "Erzeuger" eingetragen ohne mein wissen! Jetzt meine Frage Muss ich als Mutter diese auch unterschreiten und was würde passieren "wenn" ich es nicht tue? Bin noch am Überlegenheit ob ich dies tun soll oder nicht

von Jenny8219 am 30.09.2017, 22:07



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Hallo, Wenn es gerichtlich festgestellt ist, brauchen Sie nichts zu unterschreiben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.10.2017



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

ich verstehe eins nicht. weiß dein mann dass er nicht der vater von den kinder ist? wer bitte hat die vaterschaft von kind 2 ohne dein wissen eintragen lassen, wie geht sowas denn?

von mellomania am 30.09.2017, 22:30



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Peile ich auch nicht so ganz. Wenn ein Gericht festgestellt hat das dein Ehemann nicht der Vater der beiden Kinder ist, sondern eben der dein scheinbar aktueller Freund, dann wird das sicherlich auch dafür Sorge tragen das der Vater entsprechend eingetragen wird. ich bezweifel das du da noch wo zustimmen musst. irgendjemand von den beiden Männern wird ja die Vaterschaft entsprechend angefechtet haben. Kann es sein das du noch keine aktuelle Geburtsurkunde von deiner Tochter hast? Die wird ja nur dann einem zugesendet wenn man diese auch anfordert.

Mitglied inaktiv - 30.09.2017, 22:42



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Ja mein exmann weiß das er nicht der Vater ist,sonst hätte es keine DNA Tests gegeben,und das Standesamt hat ohne mein wissen den "Erzeuger" ohne mein wissen eingetragen

von Jenny8219 am 30.09.2017, 22:45



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Ja ich habe eine aktuelle Geburtsurkunde meiner Kinder bei meiner Tochter steht nach wie vor mein exmann als Vater drin und bei meinem Sohn der leibliche "Erzeuger" (ohne mein wissen eingetragen) Nicht das es heißt das ich meinen Kindern verbiete den jeweiligen Vater kennenzulernen!

von Jenny8219 am 30.09.2017, 22:50



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Da stimmt was nicht. Es wird kein Erzeuger in die Geburtsurkunde eingetragen ohne Zustimmung der Mutter. Geht nicht, ausgeschlossen! Da könnte Tarzan kommen und die Vaterschaft anerkennen, und Mama hat nichts zu melden? Nein, geht nicht.

Mitglied inaktiv - 30.09.2017, 23:07



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Auch wenn ein Gericht die Vaterschaft festgestellt hat? Wozu benötigt es da dann noch die Erlaubnis der Mutter?

Mitglied inaktiv - 30.09.2017, 23:11



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Mir geht es auch nicht darum "halbes Sorgerecht" Habe bei beiden alleiniges Sorgerecht Mir geht es um darum ob ich die Vaterschaftsanerkennung unterschreiben "muss" bzw. wenn ich die unzerschreibe was das für folgen hat?

von Jenny8219 am 30.09.2017, 23:12



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Das hatte ich übersehen, sorry. In diesem Fall dürfte es möglich sein.

Mitglied inaktiv - 30.09.2017, 23:13



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Es hat die Folge, dass deinen Kindern der wahre Vater in die Geburtsurkunde eingetragen wurde. Er ist unterhaltspflichtig und du wirst die nächsten 20 Jahre mit ihm zu tun haben beim Umgang etc. Die Folge ist u.a. auch eine Erbberechtigung deiner Kinder ihm gegenüber.

Mitglied inaktiv - 30.09.2017, 23:17



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Denke ich auch mal, also das es dann möglich ist. vermutlich wird es der Jugendamtsmitarbeiter verfügt haben der das Interesse des Kindes vor Gericht vertreten hat. Fragt sich aber eben, warum nur für ein Kind.

Mitglied inaktiv - 30.09.2017, 23:17



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Eben genau. Mit dem Sorgerecht hat das doch gar nichts zu tun. Wobei ich mich frage, warum zeugt man außerehelich mit einem anderen Mann 2 Kinder und will den dann nicht mal als offiziellen Vater haben geschweige den dem ein Sorgerecht zugestehen. Aber OK, das ist Sache zwischen euch dreien. Für die Kinder aber denke ich mal wird es wenn sie älter werden doch evtl ein Problem werden.

Mitglied inaktiv - 30.09.2017, 23:21



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Soll ich unterschreiben? Und bekommt der jeweilige Vater dann automatisch das halbe Sorgerecht? Denn zahlen kann der jeweilige Vater nicht da er am Existenz minimum lebt

von Jenny8219 am 30.09.2017, 23:25



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Ist doch scheißegal, ob du unterschreibst! Anscheinend ist die Vaterschaft erbbiologisch festgestellt, da ändert deine Unterschrift auch nichts mehr dran. Und wenn er der Vater ist, warum willst du dann verweigern, zu unterschreiben, DASS er es ist? Die Nachteile erschließen sich mir nicht, die Vorteile allerdings auch nicht. Du unterschreibst lediglich das, was wahr ist. Was soll daran falsch sein?

Mitglied inaktiv - 30.09.2017, 23:29



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Ich habe nicht geschrieben das ich nicht unterschreiben will! Nur gefragt ob man "muss" Und das ich am überlegen bin Unterschrift "ja\ nein"

von Jenny8219 am 30.09.2017, 23:35



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Noch einmal, er bekommt weder das Sorgerecht damit, nicht mal das halbe. Das müsste er selbst beantragen - was du aber eh nicht verhindern kannst. Weil ein gereicht eh schon festgestellt hat das er der biologische Vater ist. Und ob er zahlen kann oder nicht tut noch weniger was zur Sache. Außer Du planst wegen Unterhaltsvorschuss zu bescheißen und dort eine wissentliche Falschaussage zu machen. Den den leiblichen Vater kennst du ja. Die werden sicherlich nachfragen. Deine Unterschrift ist eine reine Formsache - und notfalls wird es eben ein gereicht klären. Scheinbar hat sich das aber auch schon wer gedacht und entsprechend Fakten geschaffen.

Mitglied inaktiv - 30.09.2017, 23:37



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Bekommt er entweder, wenn du zustimmst auf simple Weise, oder aber, wenn du das nicht möchtest, muss er es einklagen. Das geht über das Gericht, und er wird es bekommen, wenn er es will. Außer es widerspricht dem Kindeswohl. Abwarten, ob er es einklagt. Oft ist das Interesse dann doch nicht so groß an der eigenen Brut.

Mitglied inaktiv - 30.09.2017, 23:39



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

OK danke

von Jenny8219 am 30.09.2017, 23:39



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Du darst ein paar Dinge nicht durcheinander werfen. Er hat Umgangsrecht, auch wenn er keinen Cent zahlt. Er ist der Vater und hat Rechte. Dazu gehört auch das gemeinsame Sorgerecht, unabhängig von Zahlungsfähigkeit oder -willen. Ärgerlich vielleicht, aber ist so. Wenn das Kind mal in den Brunnen gefallen ist, dann nützt es leider nichts mehr, sich als Vater einen George Clooney gewünscht zu haben. Die Realität sieht meist anders aus, sowohl was die hübschen Gene als auch die Zahlungsfähigkeit betrifft.

Mitglied inaktiv - 30.09.2017, 23:47



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Danke werde alles weirltere selbst mit anwaltlicher Unterstützung unternehem 1.) Ich weis das er Umgangsrecht hat ich bin nicht von deppenhausen Nimmt er nicht wahr!!! 2.) Halbes Sorgerecht hat er nicht denn das habe ich! 3.) Nein ich habe keine falschen Angaben dem Amt gegenüber gemacht und mache ich nicht!!!

von Jenny8219 am 01.10.2017, 00:05



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Den ich war mit dem Vater der Kinder nicht verheiratet! Deshalb hat er auch kein " gemeinsames " Sorgerecht

von Jenny8219 am 01.10.2017, 00:08



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Er bekommt das halbe Sorgerecht aber wenn er es beantragt. Eben weil er als biologischer Vater feststeht. Da ist es völlig einerlei ob ihr verheiratet seit oder nicht. Wärt ihr verheiratet hätte er das sofort bekommen, so muss er den Arsch selbst hochbekommen und es beantragen.

Mitglied inaktiv - 01.10.2017, 00:16



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Wie gesagt mache jetzt alles weitere allein mit Anwalt lichter Unterstützung und lasse alles auf mich zu kommen! Danke für die tips

von Jenny8219 am 01.10.2017, 00:37



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Meine Frage war nicht auf Sorgerecht bezogen oder auf Geld sondern " muss " man die Vaterschaftsanerkennung unterschreiben oder nicht

von Jenny8219 am 01.10.2017, 00:39



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Niemand kann dich zu einer Unterschrift zwingen. Die Unterschrift ist eh unerheblich.

von Pamo am 01.10.2017, 07:36



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