Kindesunterhalt in Elternzeit (Vater)

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kindesunterhalt in Elternzeit (Vater)

Liebe Frau Bader! Ich bin in zweiter Ehe verheiratet. Mein Mann hat ebenso 2 Kinder mit in die Ehe gebracht, für die er selbstverständlich Unterhalt bezahlt. Wir haben nun ein gemeinsames Kind. Wir haben uns für das Elterngeld Plus Modell entschieden. Mein Mann wird nächstes Jahr ohne Teilzeitarbeit 4 Monate in Elternzeit ( mit Elterngeld Plus) und anschließend bis zum 3. Geburtstag unseres Sohnes unentgeltlich in Elternzeit bei unserem Sohn zuhause bleiben. Meine Frage: Geht in dieser Zeit, in der mein Mann zuhause ist, die Bezahlung des Kindesunterhates für seine beiden Kinder auf mich über? Ich muss noch klarstellen, dass wir uns keineswegs vor diesen Zahlungen drücken sondern lediglich diee miteinplanen wollen. Vielen lieben Dank für Ihre Auskunft! Ale

von Ale06 am 27.09.2017, 16:46



Antwort auf: Kindesunterhalt in Elternzeit (Vater)

Wie ihr das regelt ist ganz alleine eure sache, aber er ist weiter unterhaltspflichtig

von sterntaler82 am 27.09.2017, 17:23



Antwort auf: Kindesunterhalt in Elternzeit (Vater)

Solange er weiterhin den vollen Unterhalt für die ersten beiden Kinder bezahlt, ist das ganz allein Eure Privatsache, wie Ihr es finanziert, dass er zu Hause bleibt.

Mitglied inaktiv - 27.09.2017, 17:41



Antwort auf: Kindesunterhalt in Elternzeit (Vater)

Da hat sich seit 2015 aber so einiges getan, daher ist das nicht ganz so richtig! Vätern wird das Recht auf Elternzeit zugesprochen, daher wird der Unterhalt nun auch neu geregelt. Gibt auch schon ein Gerichtsurteil dazu! Und ja- wir können es uns leisten, dass er zuhause bleibt, da ich mehr verdiene als er und wir ja auch schon damit gerechnet haben.

von Ale06 am 27.09.2017, 18:03



Antwort auf: Kindesunterhalt in Elternzeit (Vater)

Ich bin auf Frau Baders Antwort gespannt, denn ein Vater kann nicht einfach aufhören zu arbeiten, wenn er dann seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Nichts anderes ist das ja. Und wenn Du so genau weißt, was sich seit 2015 so alles geändert hat, warum fragst Du dann?

Mitglied inaktiv - 27.09.2017, 18:14



Antwort auf: Kindesunterhalt in Elternzeit (Vater)

Die zwei oder vier monate vielleicht. Aber sobald euer kind über eins ist hat es ein recht auf betreuung, somit kann nach dem ersten geburtstag von deinem mann verlangt werden zu arbeiten um unterhalt zu zahlen. Zahlt ihr nicht kann die kindsmutter unterhaltsvorschuss beantragen für die beiden kinder. Das müsste dein Mann zurück zahlen

von sterntaler82 am 27.09.2017, 18:15



Antwort auf: Kindesunterhalt in Elternzeit (Vater)

Ich frage ja auch Frau Bader! Es ist ein Unterschied, ob ein Vater aufhört zu arbeiten, oder eben In Elternzeit geht! Würde er aufhören, wäre es denkbar schlechter für die Kinder.

von Ale06 am 27.09.2017, 18:28



Antwort auf: Kindesunterhalt in Elternzeit (Vater)

Das wäre eben auch evtl unsere Meinung. Es war mir klar, dass hier wieder einmal alle denken, dass wir nicht bezahlen wollen! Dem ist nicht so! Und wer selber Kinder hat, weiß, dass man Kinder nicht deswegen in die Welt setzt! Wäre ja auch eine Milchmädchenrechnung! Icg möchte vorab eine fundierte Aussage von Frau Bader bekommen, um einfach Bescheid zu wissen.

von Ale06 am 27.09.2017, 18:33



Antwort auf: Kindesunterhalt in Elternzeit (Vater)

Nehmen wir mal an es würde gehen., dann würde die kindsmutter sicher unterhaltsvorschuss beantragen, nach zwei jahren elternzeit hätte dein mann so ganz schnell mehrere tausend euro Schulden ( je nach dem wie alt die Kinder sind ). Was ihr macht ist eure sache nur die kinder haben ein Recht auf unterhalt

von sterntaler82 am 27.09.2017, 19:09



Antwort auf: Kindesunterhalt in Elternzeit (Vater)

Iein, er zahlt so oder so. Er kann wegen EZ die Unterhaltszahlungen entsprechend neu berechnen lassen - Du wärst ihm gegenüber zu Unterhalt verpflichtet, entsprechend spielt dein Einkommen dann dort eine Rolle. Davon ab, kann die Mutter dann natürlich Unterhaltsvorschuss beantragen - den dein Mann dann eben nach der EZ wieder zurückzahlen muss. Zahlen muss er also so oder so, fraglich ist nur Höhe und Zeitpunkt.

Mitglied inaktiv - 27.09.2017, 19:55



Antwort auf: Kindesunterhalt in Elternzeit (Vater)

Vielen Dank für deine Antwort! Genau das ist ja meine Frage ;-) wird der KU auf mich übergehen und wird dann nach meinen Bezügen berechnet, oder bleibt er in der jetzt bezahlten Höhe,... Es wird hier sofort unterstellt, den Unterhalt einstellen zu wollen! Das finde ich schade...

von Ale06 am 27.09.2017, 20:37



Antwort auf: Kindesunterhalt in Elternzeit (Vater)

Dein Mann hat alles dafür zu tun, dass er den Unterhalt zahlen kann. Er darf in Elternzeit gehen - so oft und so lange wie er möchte. Er ist allerdings weiterhin verpflichtet, den Unterhalt an seine Kinder zu zahlen. Im Enddeffekt zahlst du dann den Unterhalt von Deinem Geld wenn er kein Einkommen hat. Es wird allerdings auch nicht neu berechnet. Wenn ihr euch nicht vor der Zahlung drücken wollt verstehe ich Dein Ansinnen gar nicht. In Elternzeit gehen und weiterzahlen und gut. Andere Frage: Warum sollen seine Kinder auf den Unterhalt verzichten nur weil er meint, er müsse mit seinem "neuen" Kind jetzt mal Zeit verbringen und kein Einkommen haben?

von ALF0709 am 28.09.2017, 10:44



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Was ihr zwischen den Zeilen lesen wollt, kann und will ich gar nicht ändern :-) Wie gesagt, wir genießen unseren Luxus, so viel Zeit wie möglich mit unserem Kind verbringen zu können! Es spielt absolut keine Rolle wie hoch der Unterhalt sein wird, da ich 1. mehr verdiene als mein Mann (keine Neuberechnung würde uns in die Karten spielen- ihr würdet aber anscheinend freuwillig mehr zahlen ;-)) und 2. haben wir genügend Rücklagen geschaffen. Ich verstehe nur nicht, wie du mir verbieten möchtest, die genaue Berechnungsgrundlage hier zu erfragen ;-) es soll ja natürlich auch nur eine Zweitmeinung sein, denn unser Anwalt ist komplett anderer Meinung als so manche hier ... Man sollte auch nicht Elternzeit mit Arbeitslosigkeit vergleichen... Des weiteren gibt es bereits einige Urteile zB auch den BGH Beschluss vom 11.02.2015 – XII ZB 181/14!

von Ale06 am 28.09.2017, 11:45



Antwort auf: Kindesunterhalt in Elternzeit (Vater)

Aber ich verstehe immer noch nicht, worauf du eigentlich hinaus willst. Dein Mann soll weiterhin zahlen und in Elternzeit gehen. Ihr könnt es euch leisten - alles gut! Kein Problem.

Mitglied inaktiv - 28.09.2017, 11:54



Antwort auf: Kindesunterhalt in Elternzeit (Vater)

Und ich verstehe nicht, warum in einem Expertenforum alle ihre eigene Meinung kundtun ;-) Neid ist schon was Schlimmes ...

von Ale06 am 28.09.2017, 12:11



Antwort auf: Kindesunterhalt in Elternzeit (Vater)

Huhu, ich versteh schon, warum Du fragst - nochmal im Klartext für alle: muss mehr Unterhalt bezahlt werden, wenn die Frau des unterhaltspflichtigen Vaters mehr Geld verdient und nun dem Vater unterhaltspflichtig ist? Leider weiß ich die Antwort nicht, und Frau Bader berät üblicherweise nicht, wenn ein Anwalt im Spiel ist.

von zweizwerge am 28.09.2017, 12:39



Antwort auf: Kindesunterhalt in Elternzeit (Vater)

denn wie danyshope schon richtig schrieb: in dem Fall bist du deinem Mann unterhaltspflichtig und dein Einkommen wird mit einberechnet und scheint ja deutlich höher zu sein. D.h. aber auch: sollte die Ex und Mutter seiner Kinder eine Neuberechnung verlangen (vielleicht weiß sie ja, dass du mehr verdienst als er?), müsst ihr auch mehr zahlen. Habt ihr das auch einkalkuliert? Und genau zu diesem Punkt mal etwas moralisches: du schreibst "nicht freiwillig mehr zahlen wollen". Heißt im Klartext: obwohl mit deinem Gehalt ein höherer Unterhalt für die Kinder gezahlt werden könnte und auch müsste, möchtet ihr das lieber verschweigen. Mhhh, ihr möchtet also gerne für euch selbst möglichst viel Elternzeit mit möglichst großen finanziellen Vorteilen und verschweigtt seinen anderen Kindern das, was ihnen eigentlich zustehen würde? DAS finde ich nicht in Ordnung. Aber möglicherweise habe ich das falsch verstanden - dann entschuldige ich mich schon mal im Voraus und bitte gerne um Aufklärung des Mißverständnisses. LG

von cube am 28.09.2017, 14:46



Antwort auf: Kindesunterhalt in Elternzeit (Vater)

Aber wenn er weniger bis gar nichts verdient in der Elternzeit wird der Unterhalt doch einfach neu berechnet- evtl. auf den Mindestunterhalt, oder? Dann zahlt er dich, nur weniger. Schließlich hat er ja auch für diese Zeit weniger Geld. Und das er als Mann in Elternzeit geht ist doch mehr als legitim. Der Unterhalt wird dem Verdienst angepasst - eben nicht nur nach oben, sondern auch nach unten.

von Chantie am 28.09.2017, 16:05



Antwort auf: Kindesunterhalt in Elternzeit (Vater)

So einfach ist das nicht. Er ist Vater zweier Kinder aus erster Ehe, denen ist er nunmal zum Unterhalt verpflichtet. Und das ist auch richtig so. Wovon sollen diese Kinder leben, wenn er sich entscheidet, dass sein 3. Kind seine Fürsorge braucht und er deshalb nicht mehr arbeiten geht? Kinder 2. Klasse, oder wie? Erkläre das mal diesen Kindern. Er hat Verantwortung und muss überlegen, wie er seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommt. Es hat keiner geschrieben, dass seine Entscheidung, in Elternzeit zu gehen gleichzusetzen ist mit gewollter Arbeitslosigkeit, das hat die AP so interpretiert. Es ist toll, dass er in Elternzeit gehen will. Man muss es sich nur leisten können. Mit Neid hat das ebensowenig etwas zu tun. Anscheinend können die Beiden es sich leisten, dann ist doch alles gut. Aber bitte nicht auf dem Rücken seiner Kinder. So ist das, wenn man einen Mann heiratet, der Vergangenheit und Anhang hat. Die AP würde selber schön blöd schauen, wenn die Ehe einmal zu Ende ist und der Ex für das gemeinsame Kind nicht mehr zahlen will oder kann, weil er sich dafür entscheidet, für sein 4. Kind in Elternzeit zu gehen.

Mitglied inaktiv - 28.09.2017, 16:35



Antwort auf: Kindesunterhalt in Elternzeit (Vater)

Hallo, MEHR muss sicher nicht gezahlt werden. Denn sebst wenn der KV einen Unterhaltsanspruch an die AP hat, dann nur max in Höhe seines bsiherigen Nettos...und daruas errechnete sich der Unterhalt. und auchnoch wichti: Bei 3 Kinder mindert sich der Unterhalt an die ersten 2 Kinder i. d. R. leicht. Ein bestehnder Titel kann also nach Geburt des 3. Kindes abgemildert werden. UND der KV sollte das Kindergeld beantragen damit die ersten beiden Kinder als "Zählkinder" gelten. Gruss D

von desireekk am 28.09.2017, 16:58



Antwort auf: Kindesunterhalt in Elternzeit (Vater)

Es ist sehr wohl ein Unterschied ob er in Elternzeit gehen will oder ob er arbeitslos ist. Wenn er arbeitslos wird kann er auf Herabsetzung des Unterhaltes klagen. Bei Elternzeit nicht. Weißt du auch wo der Unterschied liegt? Elternzeit ist eine MUTWILLIGE Verringerung des Einkommens, Arbeitslosigkeit nicht. Und ja er hat ein Recht auf Elternzeit. Das ist richtig. Aber er muss eben den Unterhalt weiterzahlen. Was anderes hab ich auch nie gesagt. Und nein, Dein Einkommen wir nicht als Grundlage für die Unterhaltshöhe herangezogen. Aber du wirst ihn ja zahlen müssen. Oder eben ihr aus euren Rücklagen. P.S. Ich habe täglich im Unterhaltsrecht mit solchen Luxus-Eltern wie euch zu tun und Neid liegt mir fern.

von ALF0709 am 28.09.2017, 18:22



Antwort auf: Kindesunterhalt in Elternzeit (Vater)

Vieieieielen lieben Dank, Zweizwerge! Endlich jemand der mein Anliegen versteht und kommentiert :-) viele der anderen schreiben einfach drauf los, ohne zu wissen um was es geht und dann auch noch ohne fundiertem Wissen! Beide Parteien sollen das bekommen, was ihnen zusteht- geht ja auch gar nicht anders! Leider kann man sich da aber nicht auf die Jugendämter verlassen und wir haben jahrelang zu viel bezahlt. Führt man so etwas an, kommt von den anderen hier ein "selber Schuld" ;-) geht man der Sache auf den Grund, sind es die armen Mütter/Kinder... und wie kann man nur so unverschämt sein! Das lässt uns zum Glück schon lange kalt!

von Ale06 am 29.09.2017, 12:17



Antwort auf: Kindesunterhalt in Elternzeit (Vater)

Dass du dich auskennst, habe ich schon bemerkt! Leider gibt es dennoch so viele unterschiedliche Urteile, dass man als nicht -Jura-Fachmann-/frau oft nicht durchblickt! Durch die vielen Neuerungen im Elterngeldgesetz, wissen auch manche Anwälte nicht alles, was verständlich ist! Links darf ich hier wohl nicht einfügen- aber es gibt ein BGH Urteil, welches eben auch deinen Argumenten widerspricht! Letztendlich ist es, wie gesagt, egal! Es soll jeder das bekommen, was ihm zusteht, Punkt. Und da das Jugendamt nur die Mütter vertritt und leider von der Bereinigung des Einkommens auch nicht viel Ahnung hat (wir haben leider diese Erfahrung gemacht), muss sich ein Vater eben einen Anwalt nehmen...

von Ale06 am 29.09.2017, 12:25



Antwort auf: Kindesunterhalt in Elternzeit (Vater)

Ich bekomme selber Kindesunterhalt und erlasse meinem Ex seit nun mehr über 5 Jahren mehr als 100€ monatlich ;-) Leben und leben lassen ;-)

von Ale06 am 29.09.2017, 12:28



Antwort auf: Kindesunterhalt in Elternzeit (Vater)

Oh meine Liebe, du traust dich aber :-) so etwas hier zu schreiben... ist doch allerhand wenn ein Vater in Elternzeit gehen will :-) aber bei unterhaltspflichtigen Müttern, die 3 Jahre zuhause bleiben und es sich auch anschließend am Herd gut gehen lassen, wird applaudiert! So ist leider unsere Gesellschaft! Und vor allem die Damen hier ;-) fühlen sich wohl alle auf den Schlipps getreten ... Freut mich, dass du für unsere Situation Verständnis zeigst! Zumal es sich ja um eine überschaubare Zeit handelt!

von Ale06 am 29.09.2017, 12:32



Antwort auf: Kindesunterhalt in Elternzeit (Vater)

Du, das ist mir vollkommen Wurscht, ob Du irgendwem Unterhalt erlässt. Da Du es Dir leisten kannst, passt das wohl schon. Ob sich allerdings die Mutter der ersten beiden Kinder Deines Mannes eine Kürzung des Unterhalts leisten kann, steht auf einem anderen Blatt. Ich verstehe immer noch nicht, was Du hier eigentlich willst bzw. was Du planst. Einerseits schreibst Du, Ihr habt genug Geld und auf der anderen Seite willst Du Unterhalt neu berechnen. Warum?

Mitglied inaktiv - 29.09.2017, 13:34



Antwort auf: Kindesunterhalt in Elternzeit (Vater)

Du verstehst hier gar nichts und kommentierst, das sollte man sich einmal überlegen ;-) tolles Hobby ;-) Wahrscheinlich gehörst du zu denjenigen, die ihrem Mann das letzte Hemd nimmt! Was auch noch sehr primitiv von dir ist, dass du denkst, Kindern geht es automatisch gut, wenn sie genug Geld haben! Mir ist es wichtiger, dass der Vater meiner Kinder Zeit mit ihnen verbringen kann! Und ich bin Frau genug, um nicht von anderen abhängig zu sein :-) das wird bei dir wohl anders sein! Aber es freut uns aufgrund deiner Einstellung gleich noch mehr, dass wir unserem Kind die gemeinsame Zeit mit dem Papa ermöglichen können ;-))) Das war nun auch meine letzte Antwort, auf deine sinnlosen Kommentare hier! Denn weiter oben kannst du lesen, dass meine Frage sehr wohl verstanden wird ;-)

von Ale06 am 29.09.2017, 14:39



Antwort auf: Kindesunterhalt in Elternzeit (Vater)

Siehst du, wie viele unterschiedliche Meinungen es hier gibt! Die anderen schreiben, dass es beim alten bleibt und eine Neuberechnung nicht in Frage kommt, du siehst es wieder anders! Zur Aufklärung: wir sind anwaltlich vertreten und können gar nichts verschweigen! Auch sind wir auf dies vorbereitet, dass es zu einer Neuberechnung kommen kann, da wir schon seit der Planung unseres gemeinsamen Kindes Geld zur Seite gelegt haben. Wir wollen nur, dass alles gerecht abläuft! Was den Kindern zusteht, sollen diese natürlich bekommen und umgekehrt! Wir haben dieses Modell sehr wohl im Vorfeld durchdacht! Ich finde es nur traurig, dass es im umgekehrten Fall, sprich ginge es hier um eine unterhaltspflichtige Mutter, als völlig legitim angesehen werden würde. Eun Vater jedoch wird an den Pranger gestellt! Von dem abgesehen würden die Kinder so und so nicht annähernd in eine finanzielle Notlage geraten! Wäre selbstverständlich auch für uns keine Frage, dies zu verhindern, auch wenn dies hier keiner glauben mag! Aber du hast zumindest fair geschrieben und so kann auch auf einem Niveau diskutiert werden! Manche fühlen sich hier angegriffen, was nicht in unserem Interesse liegt!

von Ale06 am 29.09.2017, 14:50



Antwort auf: Kindesunterhalt in Elternzeit (Vater)

Da fühlt sich ja jemand sehr auf den Schlips getreten...

Mitglied inaktiv - 29.09.2017, 14:56



Antwort auf: Kindesunterhalt in Elternzeit (Vater)

Ich kann deinen Unmut zum Teil verstehen. Aber du vergießt etwas gravierendes. In der regel lasen die Väter die Kinder bei den Müttern und zahlen dann eben dafür Unterhalt. In den Fällen wo es anders ist, und die Kinder eben beim Vater blieben muss die Mutter Unterhalt zahlen. Und in dem Falle das sie in einer neuen Beziehung noch weitere Kinder bekommt, hat sie das gleiche Problem wie Dein Mann jetzt auch - sie ist weiterhin eben Unterhaltspflichtig. Nur ist es so das Männer meistens hier immer noch mehr verdienen, das Einkommen der Frau eben leichter abgefangen werden kann. Nicht immer, aber eben in vielen Fällen. Und sie oft eben durch geringere Gehaltszahlungen auch nicht so hohen Unterhalt zahlen müssen. So oder so, bleibst dein Mann daheim, dann hat dein Mann einen Unterhaltsanspruch DIR !!! gegenüber. Wie hoch dieser ist, hängt dann also von DEINEM Einkommen ab. Wäre genauso der Fall wenn es umgekehrt wäre. IMO müsste das und das was er an EG bekommt Grundlage für die Unterhaltshöhe sein. Aber da kann ich mich irren. Zumal EG dann ja auch weg fällt irgendwann.

Mitglied inaktiv - 29.09.2017, 17:24



Antwort auf: Kindesunterhalt in Elternzeit (Vater)

... mit anderem Namen und ohne Hinweis auf Deinen Rechtsanwalt. Die Anwort von Frau Bader würde mich interessieren.

Mitglied inaktiv - 30.09.2017, 12:07



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