Planung für das 2. Kind, bzgl Elterngeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Planung für das 2. Kind, bzgl Elterngeld

Hallo Frau Bader, wie sieht am besten die Planung aus, dass man möglichst viel Elterngeld beim 2. Kind erhält (in meiner Situation): 1. 1. Kind wurde am 24.09.2016 geboren, habe 24 Monate Elternzeit, wobei ja nur 12 gezahlt werden. Habe ab den 10. Monat (Juli 2017) eine 450€-Tätigkeit aufgenommen. Ist es nun besser, die restliche Elternzeit daheim zu bleiben (ohne Minijob) und vom Elterngeld zu leben oder sollte man neben meiner jetzigen Tätigkeit noch etwas finden, dass ich monatlich mehr verdiene? 2. Angenommen wir schaffen noch, dass zb. im Oktober 2018 das 2. kind kommt, was wäre am sinnvollsten?

von JulianeG88 am 30.10.2017, 12:40



Antwort auf: Planung für das 2. Kind, bzgl Elterngeld

Hallo, für das Elterngeld von Kind zwei zählen die letzten zwölf Monate vor der Geburt, ausgeklammert werden Monate mit Mutterschaftsgeld. Umso mehr Sie verdienen umso höher wird das Elterngeld. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.11.2017



Antwort auf: Planung für das 2. Kind, bzgl Elterngeld

Das sinnvollste wäre, wenn du nicht bereits schon wieder hochschwanger wärst, erst wieder in VZ zu arbeiten. Alles andere wird jetzt - weil schon zu spät dran - zu erheblich weniger EG führen. Für das EG gelten immer die 12 Monate Einkommen vor Bezug. Ob man da in EZ war oder nicht ist egal. lediglich 12 bzw bei EG Plus bis zu 14 Monate werden ausgeklammert genauso wie Mutterschutzzeiten. Wenn du also das gleiche EG wie bei Kind 1 haben willst, müsstest du jetzt kurz vor dem Mutterschutz für das zweite stehen. Dein 450 € Job führt dazu das du wenigstens etwas mehr wie den Mindestsatz haben wirst. 300 € bekommt man ja mindestens. Wenn das nicht langt, wirst du entweder mit dem Kinderwunsch warten müssen bis du eben auf mindestens 12 Monate VZ-Einkommen vor Mutterschutz kommst - heißt du dürftest erst nach Ende der EZ schwanger werden. oder du stockst deine Arbeitszeiten innerhalb der EZ auf. Bis zu 30 Std die Woche darfst du ja arbeiten. Wenn Du gar nicht arbeitest wird es eben der Mindestsatz.

Mitglied inaktiv - 30.10.2017, 12:56



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