Pflichtversichert oder freiwillig versichert in 2. Elternzeit nach Teilzeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Pflichtversichert oder freiwillig versichert in 2. Elternzeit nach Teilzeit?

Sehr geehret Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir mit meiner Frage weiterhelfen! Ich bin seit 2011 freiwillig gesetzlich versichert, mein Ehemann ist privat versichert. Aus diesem Grund musste ich während der Elternzeit unseres ersten Kindes monatlich einen Eigenbetrag von ca. 360 Euro an die GKV abführen. Ich habe nun wieder angefangen zu arbeiten - und zwar in Form von "Teilzeit in Elternzeit", deshalb befristet bis zum Ende meiner 3jährigen Elternzeit (also jetzt noch 2 Jahre). Mit meinem jetzigen Einkommen liege ich unterhalb der Einkommensgrenze für die freiwillige Versicherung. Wir planen nun ein 2. Kind so, dass ich noch während der laufenden Elternzeit erneut in MuSchu/Elternzeit gehen werde. Meine Fragen: 1. Bin ich aktuell pflichtversichert (da unterhalb der Bemessungsgrenze) oder immer noch freiwillig versichert? Ich bin mir v.a. deshalb nicht sicher, da meine Teilzeittätigkeit ja nur befristet ist. 2. Bin ich in meiner 2. Elternzeit dann dieses Mal beitragsfrei versichert? Oder wird als Basis meine Tätigkeit VOR der 1. Elternzeit herangezogen (Vollzeittätigkeit m. freiw. Vers.) und die aktuelle Teilzeittätigkeit (da nur vorübergehend) außen vor gelassen? Es wäre sehr freundlich, wenn Sie mir hier weiterhelfen würden - 360 Euro pro Monat sind ja nicht ohne... MfG, EPAX

von EPAX am 22.07.2015, 12:18



Antwort auf: Pflichtversichert oder freiwillig versichert in 2. Elternzeit nach Teilzeit?

Hallo, Problem ist ja, das der Vertrag auf die EZ befristet ist. Mit einem neuen Kind lebt der alte Vertrag wieder auf. Am besten wäre es deshalb, eine schriftl. verlängerung mit dem AG auch für die 2. EZ zu vereinbaren. Dann müsste es mitd er Beitragsfreiheit klappen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.07.2015



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