Hallo Frau Bader,
meine Tochter sollte eigentlich zum 07.Januar 2013 in die KiTa (sie ist dann 1 Jahr), da ich aus finanziellen Gründen wieder arbeiten muss.
Nun schreibt mir die KiTa, das sie erst ab August kommen darf, da die Pauschale für U3 Kinder für das laufende Kindergartenjahr erschöpft sei.
Ich war verwirrt und rief die Leiterin an.
Die bestätigte das Schreiben nochmal.
Der Platz sei zwar frei, aber das zuständige Jugendamt verweigert eben aufgrund der erschöpften Pauschale die Aufnahme unserer Tochter.
Ich solle mir laut Jugendamt eine Tagesmutter suchen, was mein Mann und ich aber nicht wollen. .
Ich verstehe nicht um welche Pauschale es geht. Wir bezahlen den Elternbeitrag doch selbst.
Was hat das Jugendamt dann damit zu tun?
Und natürlich, was kann ich dagegen tun?
Gibt es da rechtlich eine Möglichkeit?
Wie lange ist die Widerspruchsfrist?
Die Versorgung unserer Tochter ist noch bis Ende Januar gesichert, da mein Mann sich extra Urlaub für die Eingewöhnung genommen hat. Aber danach wird`s schwierig.
Liebe Grüße
Lilli74
von
Lilli74
am 02.01.2013, 15:21
Antwort auf:
Pauschale für U3 Kinder erschöft
Hallo,
ein Anspruch gibt es erst ab Sommer - also darf der Platz abgelehnt werden
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.01.2013
Antwort auf:
Pauschale für U3 Kinder erschöft
Pauschal: Such Dir einen anderen Job! 400€ Jobs gibt es ja nun jede Menge.
Und ansonsten: RUB!
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 02.01.2013, 15:42
Antwort auf:
Pauschale für U3 Kinder erschöft
HuHu Sabine,
ich glaube deine Antwort ist verrutscht
Mitglied inaktiv - 02.01.2013, 17:02
Antwort auf:
Pauschale für U3 Kinder erschöft
Ja, ich fürchte auch :(
Sorry!
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 02.01.2013, 19:16
Antwort auf:
Pauschale für U3 Kinder erschöft
Ich bin mir grad nicht ganz sicher. Aber einen Rechtsanspruch auf einen Platz unter 3 gibt es soweit ich weiss erst ab August oder ?
Dennoch, wendet Euch an die Stadt, den Träger, die Medien etc.
Es kann nicht sein dass da ein freier Platz ist und ihr eventuell staatliche Gelder beantragen müsst obwohl Du einen Job und Betreuung hast !!!
Die Gelder sind Fördergelder die den Platz bezuschussen.
Der Elternbeitrag ist nur ein Anteil. Ein kleiner ...
von
Sternenschnuppe
am 02.01.2013, 19:26