Pauschale Zuschläge im beschaftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Pauschale Zuschläge im beschaftigungsverbot

Liebe Frau bader, Da ich als restaurantleitung tätig bin, hat mir meine Direktorin angeboten, mich freizustellen. Vorerst habe ich das allerdings abgelehnt. Nun bin ich jedoch am überlegen, da ich in meiner Position überwiegend an Wochenenden, Feiertagen und allgemein abends am ehesten eingeteilt bin. Das ganze natürlich im stehen bzw laufen Auf meinen grundlohn bekomme ich monatlich pauschale sonntags- und Nachtzuschläge, würden mir diese während des beschäftigungsverbotes weiterhin gezahlt werden? Und darf ich mir, wenn ich keinen hauptjob mehr ausübe, einen minijob für nebenbei suchen? Vielen Dank und Herzliche Grüße

von Hofa87 am 24.01.2017, 08:09



Antwort auf: Pauschale Zuschläge im beschaftigungsverbot

Hallo, entweder es gibt ein BV o nicht - da hat man kein Wahlrecht. Klären Sie das mt dem Gewerbeaufsichtsamt Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.01.2017



Antwort auf: Pauschale Zuschläge im beschaftigungsverbot

Die Entscheidung dich freizustellen, kann die Restaurantleitung nicht dem Belieben der Mitarbeiterin überlassen. Entweder der Arbeitsplatz kann den mutterschutzrechtlichen Vorgaben entsprechend gestaltet werden (vor allem Arbeitszeiten, Heben/Tragen), dann gibt es keine Rechtsgrundlage für eine Freistellung und du MUSST weiter arbeiten. Oder der Arbeitsplatz ist nicht mutterschutzgerecht, dann MUSS der Arbeitgeber dich umsetzen oder wenn das nachweislich nicht möglich ist, freistellen. Das wäre zunächst zu klären.

Mitglied inaktiv - 24.01.2017, 10:00



Antwort auf: Pauschale Zuschläge im beschaftigungsverbot

Danke für die Reaktion. Allerdings hilft mir diese Antwort gar nicht auf meine Frage. Der Text wurde wohl auch falsch verstanden, denn ich bin die Restaurantleitung und schwanger! Und auf eigenen Wunsch darf ich arbeiten! Soviel dazu, nun weiß ich allerdings immer noch nicht, wie sich das mit den Zuschlägen handhabt, da diese ja pauschal sind.

von Hofa87 am 24.01.2017, 11:54



Antwort auf: Pauschale Zuschläge im beschaftigungsverbot

Hallo Nein.wenn du im bv bist bekommst du nur dein grundgehalt ohne Zuschläge.so war es bei mir auch.bin selber refa.und irgendwo verständlich.

von mia89 am 24.01.2017, 12:43



Antwort auf: Pauschale Zuschläge im beschaftigungsverbot

Hallo mia89, Vielen Dank für die Antwort. Hast du auch pauschale Zuschläge bekommen oder wurde taggenau abgerechnet?

von Hofa87 am 24.01.2017, 13:42



Antwort auf: Pauschale Zuschläge im beschaftigungsverbot

Hallo, Im Beschäftigungsverhältnis dürfen aufgrund der Schwangerschaft laut Mutterschutz Gesetz keine finanziellen Nachteile entstehen. Das bedeutet, dass du im BV auch Zulagen erhalten musst. Diese werden allerdings versteuert. Ich bin keine Restaurantleitung, habe allerdings einen Job, der auch Nacht- und Wochenenddienste umfasst. Ich habe schon mehrmals gehört, dass Arbeitgeber nur den Grundlohn auszahlen, das ist allerdings nicht richtig. Übrigens bekommt der Arbeitgeber das Geld von der Krankenkasse wieder. Allerdings erscheint es mir auch wie den anderen seltsam, dass du dir selbst aussuchen kannst, ob du ein BV willst oder nicht. LG luvi

von luvi am 24.01.2017, 14:02



Antwort auf: Pauschale Zuschläge im beschaftigungsverbot

Hallo luvi, Auch dir vielen Dank für die Antwort. Ich kanns nur wiedergeben, wie es war. Ich erzähl meiner Chefin von der Schwangerschaft und nach den Glückwünschen fragt sie mich direkt, ob sie mich freistellen soll oder ich arbeiten kann. Hab darauf geantwortet im Moment ist alles in Ordnung, wir sind in der stressfreien nebensaison. Darauf sie: aber sie wissen, ich könnte sie freistellen. Allerdings ist die nebensaison irgendwann vorbei und der Sommer kommt. Da bin ich mir nicht mehr so sicher, ob ich das wirklich schaffe.

von Hofa87 am 24.01.2017, 15:19



Antwort auf: Pauschale Zuschläge im beschaftigungsverbot

Wenn deine Chefin dich auf ihre Kosten bezahlt freistellen möchte, ist das in Ordnung. Wenn sie aber die Lohnkosten von der Krankenkasse erstattet haben möchte, gibt es Voraussetzungen für die Freistellung. Es gibt nur dann ein generelles Beschäftigungsverbot, wenn die Gefährundungen nicht durch geeignete Maßnahmen ausgeschlossen werden können. Dann müßte sie dich aber jetzt sofort schon freistellen. Die Tätigkeit ist ja prinzipiell ganzjährig dieselbe.

Mitglied inaktiv - 24.01.2017, 16:53



Antwort auf: Pauschale Zuschläge im beschaftigungsverbot

Irgendwie klingt das zwischen den Zeilen so. Da kann es ja ggf. anders sein mit der Freistellung.

von Soie am 24.01.2017, 17:19



Antwort auf: Pauschale Zuschläge im beschaftigungsverbot

Du hast da wirklich kein Mitspracherecht. das die Chefin dir das "Anbietet" zeigt IMO eher das sie sich selbst der Rechtslage nicht sicher ist und meint darüber bestimmen zu können bzw dir die Entscheidung zu lassen. das ist aber nichts wo ihr beide nach Gutdünken schauen könnt. Entweder die Arbeit ist nicht mit dem Mutterschutz vereinbar - dann MUSS die AG auch gegen deinen Willen ein BV aussprechen. verdienst richtet sich dann nach dem Durchschnitt der letzten 3 Monate wenn bei dir wegen Zulagen ect schwankend. oder aber sie hat Arbeit für dich welche du trotz Schwangerschaft machen darfst. ob du, wegen deiner gesundheitlichen oder körperlichen Beschwerden bzw Nichtbeschwerden das aktuell schaffst tut NICHTS zur Sache. In dem falle das Du zB es gesundheitlich/körperlich nicht (mehr) packst wäre das eine Sache wo der Arzt entscheiden muss. Und dann eben ob Krankschreibung oder BV. Ob ihr in der Nebensaison oder Hauptsaison seit ist auch eher egal, weil dei Grundarbeit eben die gleiche ist. Die Tätigkeit welche du machen musst, zB schwer Heben oder bedienen ist entscheidend, nicht die Frage ob Du das öfters oder seltener machen musst. Und zudem müsste man sogar auch prüfen ob es den kompletten Arbeitstag betreffen würde oder ob die Chefin dir zB ein Teilzeit-Beschäftigungsverbot aussprechen muss. Das ist zum Beispiel prüfenswert wenn die Arbeit welche du nachmittags machen kannst OK ist, Du aber wegen der Öffnungszeiten dann in die Nachtarbeit oder Wochenendarbeit rutscht welche ja begrenzt ist. Du also, deshalb Minusstunden machen würdest - was eben nicht sein darf. Oder Du zB morgens an der Rezeption sitzen kannst, nachmittags aber dort für dich keine Arbeit ist. Du siehst also, das Erstaunen ist deshalb so groß.

Mitglied inaktiv - 24.01.2017, 17:41



Antwort auf: Pauschale Zuschläge im beschaftigungsverbot

Das waren nun viele Antworten, jedoch immer noch keine auf meine Frage. Da mein Lohn nicht schwankt, ist es ja das schwierige, was mir offensichtlich niemand beantworten kann, ob ich diese PAUSCHALEN Zuschläge auch weiterhin bekomme. Ich danke euch trotzdem für eure gutgemeinten Ratschläge. Lg

von Hofa87 am 24.01.2017, 23:20



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