Partnerschaftsbonus nach Partnermonaten

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Partnerschaftsbonus nach Partnermonaten

Guten Tag, ich würde gern wissen, ob man den Partnerbonus (4 Monate, in denen beide Elternteile gleichzeitig 25-30 Stunden arbeiten) direkt an die ersten 12 Monate anschließen kann. Wir planen folgendes (Kind wird voraussichtlich Ende Dez. geboren): Ich beziehe die ersten 12 Monate Elterngeld. Mein Partner wird bis Juni Vollzeit arbeiten, dann läuft sein Vertrag aus. Im Juli/August würden wir dann parallel Elterngeld beziehen (er für seine beiden Partnermonate). Von September bis Dezember würde er dann in Teilzeit 25-30 Std. arbeiten. Könnten wir dann von Januar bis April noch den Partnerschaftsbonus beziehen, wenn wir beide in Teilzeit 25-30 Stunden arbeiten? Oder geht das dann nicht, weil er von September-Dezember ohne Elterngeldbezug Teilzeit gearbeitet hat? Er würde dann selbstständig arbeiten - das macht keinen Unterschied, oder? Vielen Dank im Voraus!

von Karinsche217 am 28.10.2017, 12:37



Antwort auf: Partnerschaftsbonus nach Partnermonaten

Hallo, ja, das geht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.11.2017



Antwort auf: Partnerschaftsbonus nach Partnermonaten

Irgendjemand muss für das Kind bis zum Beginn der Partnerschaftsmonate EG bezogen haben. Da du bis Dez EG beziehen wirst wenn ich es richtig verstehe, könnt ihr im Anschluss an DEIN EG die Partnerschaftsmonate nehmen. Seine vorherige TZ ist dann irrelevant. Der erweiterte EG Rechner vom Ministerium kann dir genau sagen, ob deine Planung "gültig" ist. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 31.10.2017, 21:02