Hallo Frau Bader, unser Kind ist Mitte Juli 2014 geboren. Mein Mann müsste jetzt im Dezember noch kündigen um eine neue Stelle zum 01.07.15 zu beginnen (hat eine Kündigungsfrist von 6 Monaten). Besteht trotzdem noch die Möglichkeit, dass er die beiden Partnermonate im Januar beim AG beantragt (z. B. von Mitte März bis Mitte Mai 2015). Wie verhält es sich hierbei mit dem § 19 BEEG? Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung.
von TiKaNa am 08.12.2014, 13:56