Hallo Frau Bader, jetzt habe ich noch eine Frage zu den Partnermonaten meines Mannes: der voraussichtliche ET ist der 02.09.2016. Mein Partner möchte 1 Monat ab Geburt Elternzeit nehmen und den 2. Monat im Dezember, aber erst ab dem 20. Er muss ja sieben Wochen vor dem Entbindungstermin den Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber einreichen. 1. Muss er in diesen Antrag auch den zweiten Monat bereits eintragen oder gilt für den zweiten Monat auch wieder eine 7-Wochen-Frist? 2. Geht das überhaupt, dass er dann ab dem 20. Dezember in Elternzeit geht? 3. Oder richtet sich das nach den Lebensmonat vom Kind, also dass er ab den 02.12. gehen muss? 4. Wie formuliert man das am Besten für den Antrag? Es kann ja auch sein, dass das Kind bereits im August, also z. B. am 10. 08. zur Welt kommt. Wenn er jetzt in den Antrag schreibt: den zweiten Monat Elternzeit möchte ich für den Zeitraum des 4. Lebensmonates nehmen, dann wär das nach den Entbindungstermin ja der Dezembermonat und falls das Kind früher, also am 10.08. zur Welt kommt, dann wär das ja schon der Novembermonat. Ich hoffe, ich konnte mich verständlich ausdrücken und Sie verstehen, was ich meine. Liebe Grüße Karin
von KarinZ am 19.04.2016, 10:14