Frage: Partnermonat

Guten Abend Frau Bader, Ich bin gerade einigermaßen verwirrt und ich hoffe sie können etwas Licht ins Dunkel bringen ;-). Es geht um die Partnermonate meines Mannes. Folgend die Daten. Geburt 05.06.2016 1. Partnermonat: 05.06. - 04.07. (also 1. Lebensmonat) Jetzt unsere Frage bzw wo wir verwirrt sind. Er wollte eigentlich den 14. Lebensmonat nehmen, also vom 05.07.17 - 04.08.17 nehmen. Die Firma hat da andere Pläne und meinte es würde besser passen von 15.6.-14.7. Geht das oder gibt es da irgendwelche Abzüge? Über eine Rückmeldung freuen wir uns. Vielen Dank und herzliche Grüße.

von Jana2016 am 27.12.2016, 19:26



Antwort auf: Partnermonat

Hallo, das geht nicht, es muss an das Geburtsdatum angepasst sein (also ab dem jeweils 05.), ansonsten wird es ihm nicht voll angerechnet u er muss das EG zurückzahlen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.12.2016



Antwort auf: Partnermonat

Die Elternzeit mit Elterngeld abweichen vom Lebensmonat zu nehmen, hat Nachteile für die Eltern. Ich versteh, dass es für einen AG aufwändiger ist, aber der Gesetzgeber sieht ausdrücklich vor, dass sich jeder AG mit diesen krumme Zeiten (Abrechungen/Umstände) auseinandersetzen muss. Und auch dieser AG wird da durch müssen. Der Gesetzgeber geht wohl davon aus, dass das für einen AG kein Problem darstellen sollte. Gruß Sabine

von SumSum076 am 27.12.2016, 20:02



Antwort auf: Partnermonat

Dann muss er das Elterngeld aus dem ersten Monat zurückzahlen und bekommt im 2. gar nix. Es müssen immer volle Lebensmonate sein. Mindestens 2. Der Arbeitgeber hat da auch kein Mitspracherecht sofern er das damals so angemeldet hat.

von Sternenschnuppe am 27.12.2016, 20:22



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