Sehr geehrte Frau Bader,
folgende Ausgangssituation:
Erstes Kind ist am 15.6.16 geboren. Meine Frau nimmt 12 Monate EZ und ich wollte meine 2 Monate EZ in dem 11. und 12. Monat nehmen (15.4.-14.6.)
Anschließend war geplant, dass wir die 4 Partnerschaftsbonusmonate (oder wie die auch genau heißen) zu nehmen. Jetzt ist es aber so, wir waren fleißig und meine Frau ist wieder schwanger (ET 20.08.17). Mutterschutz beginnt somit um den 10.07.17.
Können wir jetzt überhaupt noch die Partnermonate nehmen? Es müssen ja beide Partner mind. 25 Stunden arbeiten. Meine Frau kann dies aber nur die ersten... na ja 3 Wochen. Ich habe zwar bei der Elterngeldstelle angerufen, aber der gute Mann, der dort am Telefon saß hat ehrlich gesagt etwas vor sich hin gestottert, dass ich ihm nicht so recht glauben mag. Ich wäre dankbar über eine wirklich qualifizierte Antwort.
Es würde uns wirklich helfen, wenn die Partnerschaftsbonusmonate irgendwie genommen werden könnten, gerade zur Unterstützung meiner Frau in den letzten Monaten vor und auch nach der GEburt des zweiten Kindes.
Ich freue mich von Ihnen zu hören.
Einen guten Rutsch,
Jan "der Mann" :-)
von
jan.the-man
am 29.12.2016, 11:24
Antwort auf:
Partner-Bonusmonate möglich obwohl Frau nach 1 Monat wieder in Mutterschutz?
Hallo,
man muss ja vier Monate zwischen 25 - 30 Std arbeiten . Da das nicht klappt, sehe ich die Voraussetzungen als nicht gegeben an
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.12.2016
Antwort auf:
Partner-Bonusmonate möglich obwohl Frau nach 1 Monat wieder in Mutterschutz?
Der vorgeburtliche Mutterschutz ist ja freiwillig. Den muss Frau nicht nehmen. Blieben also nicht 3 Wochen die sie arbeitet gehen kann sondern theoretisch bis zur Geburt. Fraglich ob sie das wirklich machen will, denn dann gibt es auch kein Mutterschaftsgeld - was sie bei Beendigung der laufenden EZ zum neuen Mutterschutz bis zur Geburt in voller Höhe bekämme. Mutterschaftsgeld dürfte wohl mehr sein wie das was sie an TZ-Gehalt plus EG bekommen würde.
Eine Option wäre ja auch das du dir die beiden Monate 11 und 12 halbierst, plus dann eben 13 und 14 für die andere Hälfte. Wahlweise dann eben mit TZ-Arbeit in allen Monaten oder nur in Teilen - wie du magst. Halbieren bedeutet, Du hast doppelt so viele Monate, bekommst pro Monat aber nur das halbe EG. Mit EG Plus dann eben entsprechenden Ausgleich - falls Du TZ arbeitest.
Mitglied inaktiv - 29.12.2016, 11:50