Partielles oder volles Beschäftigungsverbot?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Partielles oder volles Beschäftigungsverbot?

Hallo Frau Bader, danke für Ihre Arbeit hier. Ich habe eine Frage: Mir wird seit einigen Wochen die Arbeit zu viel, ich habe ab Nachmittags starke gesundheitliche Beschwerden (26 SSW). Ich möchte gerne bis zum Mutterschutz weiter arbeiten, würde aber gerne meine Stundenzahl auf 6 pro Tag reduzieren. Mein Frauenarzt meint, er würde mir nur ein komplettes, kein partielles Beschäftigungsverbot ausstellen. Die Begründung habe ich nicht ganz verstanden (offensichtlich auch wegen hohem Papieraufwand mit der Krankenkasse). Ein komplettes Beschäftigungsverbot finde ich aber nicht angemessen. Er meinte, ich solle einen Deal verhandeln mit meinem Arbeitgeber, so dass ich auf 80 Prozent reduzieren kann oder sonst mit einem kompletten Beschäftigungsverbot "drohen". Das würde für mich aber natürlich auch 80% meines Gehalts bedeuten, was bei einem partiellen BV ja nicht der Fall wäre, da die KK aufstocken würde. Was meinen Sie dazu? Ist es üblich, dass Ärzte Probleme mit dem partiellen BV haben? Soll ich zu einem anderen Arzt gehen? Ich verstehe seine "ganz oder gar nicht"-Argumentation einfach nicht - ich kann ja arbeiten, nur nicht 8-9 h am Tag. Danke für Info und beste Grüße Hannah

von Hannah_2017 am 05.09.2017, 09:58



Antwort auf: Partielles oder volles Beschäftigungsverbot?

Hallo, wenn Sie gesundheitliche Beschwerden haben, ist zu klären, ob eine Krankschreibung oder ein partielles Beschäftigungsverbot in Betracht kommt. Hierüber können Sie mit dem Frauenarzt, dem Arbeitgeber oder im schlimmsten Fall mit dem Gewerbeaufsichtsamt sprechen. Selbstverständlich kann auch der Arbeitgeber die Arbeitszeit reduzieren. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.09.2017



Antwort auf: Partielles oder volles Beschäftigungsverbot?

Der AG kann dir kein anteiliges BV für eine an sich zumutbare Arbeit ausstellen. Da es an deiner körperlichen Konstitution liegt, ist eindeutig der Arzt dafür zuständig. Es gibt bei der Aufsichtsbehörde Infoblätter zum individuellen Beschäftigungsverbot, da kann man das nachlesen und diese Infos sind auch für Ärzte die verbindliche Entscheidungsgrundlage.

Mitglied inaktiv - 05.09.2017, 11:41



Antwort auf: Partielles oder volles Beschäftigungsverbot?

Mir ging es in der ersten Schwangerschaft Ähnlich und ich hab ganz offen und ehrlich mit meinem AG gesprochen. Es war kein Problem, mit vollen Bezügen nur noch teilzeit zu arbeiten. Ich hab dafür natürlich zuerst meine Überstunden geopfert und bin im Anschluss daran dann in die minus Stunden gelaufen. Diese minus Stunden blieben natürlich bis nach der ez bestehen und müssen nun auch rein gearbeitet werden.

von Lovie am 05.09.2017, 19:22



Antwort auf: Partielles oder volles Beschäftigungsverbot?

Ich schließe mich Lovie an. Auch mir ging es ähnlich, ich habe 9 Wochen vor Mutterschutz auf 40 Std. und 6 Wochen vor MuSchu auf 30 Std. pro Woche reduziert (von 42,5). Wir haben das dann rein intern gelöst. Ich habe öfter den ungeliebten "Samstagsdienst" von 4 Std. übernommen, teilweis ein bisschen von Zuhause gearbeitet und den Rest mit Urlaub verrechnet. Gehalt habe ich weiterhin voll bezogen. Da würde ein Gericht vllt "Nein" zu sagen, aber wen interessiert es? Bei beruflichen Tätigkeiten, welche eine reguläre SS eigentlich nicht beeinträchtgen ist das mit dem BV, egal welcher Art, immer schwierig. Und ich finde es etwas seltsam, dass Ihr FA quasi anbietet eines zu erteilen, nur weill Sie Stunden reduzieren möchten... Vllt. wirklich einen anderen Arzt mal fragen und mit dem AG reden.

von Kristiiin am 06.09.2017, 11:11



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