Partielles Beschäftigungsverbot - Urlaub und Krankheit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Partielles Beschäftigungsverbot - Urlaub und Krankheit

Guten Tag, ich habe seit dieser Woche ein partielles Beschäftigungsverbot von meiner Frauenärztin ausgesprochen bekommen, sodass ich von nun an nur noch halbtags (4Std.) arbeiten muss. Für den Ausfall bekommt der Arbeitgeber ja das halbe Gehalt von der Krankenkasse erstattet. Wie sieht es rechtlich aus, wenn ich während diesem BV krank werde oder Urlaub nehme (da die Weihnachtsfeiertage bald anstehen). Muss der Arbeitgeber die Krankheits- und Urlaubstage extra erfassen oder melden? Gilt für diese Zeit dann keine U2-Erstattung? Oder ist weiterhin von dem ausgesprochenen BV auszugehen? Ich frage deshalb, da in unserem Hause selbst die Lohnabrechnungen durchgeführt werden und der Sachbearbeiter extra informiert werden will, wann ich krank bin oder Urlaub habe, weil dann lt. diesem "kein Beschäftigungsverbot für diese Zeiten vorliegt". Wie kann ich das verstehen? Ich hoffe, Sie können mir helfen. Mit freundlichen Grüßen

von Yune88 am 11.12.2015, 05:55



Antwort auf: Partielles Beschäftigungsverbot - Urlaub und Krankheit

Hallo, 1. Der AG bekommt den Aufall ganz erstattet 2. Urlaub wird nur berücksichtigt, wenn er vor dem BV genehmigt war 3. Krankheit geht dem BV vor Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.12.2015



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