Hallo
Wir haben zur Zeit folgendes Problem.
Mein Partner hatte einen Unfall und wird nun vermutlich seine Elternzeit anfangs nicht wahrnehmen können. Er wird mindestens einen Gips haben und kann somit unseren Sohn nicht hoch nehmen bzw. bei seinen ersten Gehversuchen helfen.
Kann ich in so einem Fall seine Elternzeit (13. und 14. Monat) übernehmen? Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage?
Vielen Dank im Vorraus
konfus78
von
konfus78
am 14.04.2014, 21:20
Antwort auf:
Papas Elternzeit
Hallo,
nein. Das geht nicht. Nur ueber die Krankenkasse als Ersatz fuer die Haushaltshilfe
Liebe Gruesse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.04.2014
Antwort auf:
Papas Elternzeit
Wenn Du arbeiten gehst, dann kann er eine Haushaltshilfe bekommen.
Gehst Du nicht arbeiten wird er auch mit Gips Zeit mit dem Kind verbringen können.
Du hast Deine Monate aufgebraucht, da gibt es keine Ausnahmen.
von
Sternenschnuppe
am 14.04.2014, 22:13