Frage: Rechte bezüglich Wochenendarbeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich der Wochenendarbeit. Ich arbeite normalerweise von montags bis freitags 32 h. Nun möchte mein Arbeitgeber aber unser Büro auch samstags und sonntags öffnen. Mein Partner arbeitet bereits im 3-Schichten-Betrieb, auch am Wochenende. Nun ist meine Frage, ob es besondere Rechte in Bezug auf die Wochenendarbeit gibt wenn man ein Kleinkind hat und der Partner schon vor der Geburt in Schicht, auch am Wochenende, gearbeitet hat? Habe ich ein Recht zu sagen, dass ich am Wochenende nicht arbeiten gehen kann wenn ich niemanden für mein kleines Kind habe? In meinem Arbeitsvertrag steht leider nicht drin, dass die Arbeitszeit sich auf Montag - Freitag beschränkt, nur dass die wöchentliche Arbeitszeit 32 h beträgt und auf Anordnung aus dienstlichen/betrieblichen Gründen Mehrarbeit, Überstunden, Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst zu leisten sind. Aber wenn ich niemanden für mein kleines Kind habe, kann ich doch am Wochenende nicht arbeiten gehen, Kindergarten hat ja nicht auf und mein Partner hat nun mal schon vor unserem Kind in Schicht gearbeitet. Vielen Dank für Ihre Antwort

von Ängstliche Mami am 28.02.2014, 19:01



Antwort auf: Rechte bezüglich Wochenendarbeit

Hallo, ist es denn üblich, in der Branche am WE zu arbeiten? Mussten Sie damit rechnen? Hat der AG schon eher mal darauf hingeweisen? Man braucht ganz viele weitere Infos, um das zu beantworten? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.03.2014



Antwort auf: Rechte bezüglich Wochenendarbeit

Nein, besonderen Schutz gibt es für Schichtdienstler nicht. Da helfen nur Verwandte, Tagesmütter, ein gutes Netzwerk und eine gute Dienstplanung.... Gruß Sabine

von SumSum076 am 28.02.2014, 22:56



Antwort auf: Rechte bezüglich Wochenendarbeit

Danke für die Antwort, aber es geht mir ja nicht um die Schichtarbeit meines Partners, sondern um meine mögliche baldige Wochenendarbeit obwohl ich dort angefangen habe mit dem Wissen, dass ich von montags bis freitags arbeite.

von Ängstliche Mami am 01.03.2014, 08:53



Antwort auf: Rechte bezüglich Wochenendarbeit

Es gilt was im Arbeitsvertrag steht. Wenn die Arbeitszeit nicht auf Mo-Fr beschränkt ist und in der Branche Wochenendarbeit üblich ist, dann darf da auch gearbeitet werden. Einen Schutz für Mütter/Eltern/Familien gibt es nicht - warum auch?

von Pamo am 01.03.2014, 13:00



Antwort auf: Rechte bezüglich Wochenendarbeit

"Einen Schutz für Mütter/Eltern/Familien gibt es nicht - warum auch?" Gegenfrage: Warum nicht? Es würde ja nicht zuletzt auch der Wirtschaft zugute kommen. Es ist doch politisch gewollt, dass möglichst beide Elternteile schnell wieder arbeiten. Dann sollten auch die Rahmenbedingungen geschaffen werden. Was nützt in dem oben genannten Fall bitte der ganze Krippenausbau?

von Oktaevlein am 02.03.2014, 00:31



Antwort auf: Rechte bezüglich Wochenendarbeit

Weil manch einer einen "Schutz" in dieser Form gar nicht haben will. Denk mal an all die schwangeren Frauen bspw. die während ihrer Schwangerschaft gegen ihren Willen nicht mehr nachts arbeiten dürfen. Genau so gibt es auch Frauen/Menschen/Männer die eben gerne am Wochenende arbeiten wollen - weil es ihnen dann am besten passt. Will man das also generell für alle Väter und Mütter verbieten und nur die Kinderlosen dürfen noch Samstag arbeiten? Ist doch totaler Quatsch! Unabhängig davon: Wer soll denn am Wochenende alle Tätigkeiten ausüben, wenn Mütter und Väter kategorisch (teils gegen ihren Willen) ausgeschlossen werden.

von Pamo am 02.03.2014, 12:42



Antwort auf: Rechte bezüglich Wochenendarbeit

Ein "Schutz" heißt für mich aber nicht unbedingt, dass Mütter oder Väter z. B. an Wochenenden nicht arbeiten dürfen, sondern, dass auf die familiäre Situation des Einzelnen Rücksicht genommen wird. Zwangsweise nicht an Wochenenden arbeiten zu dürfen, wäre natürlich Quatsch, da gebe ich dir Recht. Aber im Fall der AP ist es ja erstens so, dass die Wochenendarbeit neu hinzu kommen soll und zweitens hat sie aufgrund dessen, dass ihr Mann bereits an den Wochenenden arbeitet, keine Kinderbetreuung. Die Kitas haben dann ja nicht auf, eine Oma oder andere Verwandten hat nicht jeder (in der Nähe). Davon abgesehen, sollte auch an den Kinder-Schutz gedacht werden, denn eine Fremdbetreuung 7 Tage die Woche ist ja wohl auch nicht gerade optimal. Nochmal: ich meinte NICHT, dass Mütter oder Väter von Tätigkeiten ausgeschlossen werden sollen, schon gar nicht gegen ihren Willen. Wie du schreibst, gibt es Eltern, von denen EINER am Wochenende arbeitet. Wenn es aber beide betrifft, steht die Familie ganz schön schlecht da. Die Alternative für viele ist dann wahrscheinlich, dass einer seinen Job aufgeben muss. Und da sollte ein "Schutz" ansetzen - individuell. Es bleiben garantiert noch genug Leute übrig, die am Wochenende die Arbeit machen, wobei ich mich nebenbei frage, ob Geschäfte oder gar Büros wirklich Samstags bis 22.00 Uhr oder gar Sonntags geöffnet sein müssen, aber das ist jetzt ein anderes Thema.

von Oktaevlein am 02.03.2014, 13:32



Antwort auf: Rechte bezüglich Wochenendarbeit

Es ist aber schlicht nicht möglich, auf jeden Rücksicht zu nehmen der ein berechtigtes Anliegen hat: - der kinderlose Mann, der seine beiden gebrechlichen Eltern versorgt - die alleinerziehende Mutter - der Jugendliche, der sich neben dem Job um seine kleinen Geschwister kümmert - das unfreiwillig kinderlose Paar, die die streunenden Katzen des gesamtes Umkreises kümmert Die alle könnten eine Extrawurst gebrauchen, sie alle tun etwas für die Gesellschaft.

von Pamo am 02.03.2014, 13:36



Antwort auf: Rechte bezüglich Wochenendarbeit

Manche deiner Beispiele sind jetzt aber echt lustig. Es geht doch hier nicht um Katzenbetreuung, sondern darum Familie und Erwerbsarbeit zu vereinbaren - und nur das zählt ja auch für den Staat, also sollte dies den Familien und natürlich auch den Alleinerziehenden ermöglicht werden. Dadurch erhalten sich Familien und Alleinerziehende doch ihre finanzielle Unabhängigkeit vom Staat. Sich um die Geschwister zu kümmern, ist auch kein berechtigter Grund, da die Eltern in der Aufsichts- und Erziehungspflicht sind und nicht die Geschwister. Und den (Neben-)Job eines Jugendlichen kann man auch nicht mit der Erwerbstätigkeit von Müttern oder Väter vergleichen. Wer hat denn etwas gewonnen, wenn die AP nun ihre Arbeit aufgeben muss? Warum kann man z. B. auf sie keine Rücksicht nehmen, nur weil sonst ein paar Katzenbesitzer ankämen und das gleiche wollten?

von Oktaevlein am 02.03.2014, 14:10



Antwort auf: Rechte bezüglich Wochenendarbeit

Vielen Dank Oktaevlein ich glaube du verstehst was ich meine. Es geht mir überhaupt nicht darum, dass ich eine Extrawurst möchte. Ich habe hier Frau Bader eine ganz normale Frage gestellt, weil ich due Rechtslage hier einfach nicht kenne und ich denke dass man daa nicht so deuten sollte als wolle ich eine Extrawurst. Und ich frage mich nunmal auch inwieweit ein Büro, dass montags bis freitags geöffnet hat auch sonntags aufhaben muss, vor allem jeden. Mal ein Samstag im Monat wäre ja ok.

von Ängstliche Mami am 02.03.2014, 14:35



Antwort auf: Rechte bezüglich Wochenendarbeit

Aber es ist doch ganz individuell möglich, mit dem AG zu REDEN. Und wenn man eine gut eingearbeitete, qualifizierte Kraft ist, dann wird der AG selber Interesse daran haben, auf die Wünsche des Arbeitnehmers einzugehen, soweit ihm das möglich ist, ohne seinen Laden in die Pleite zu reiten. Was ja auch nicht im Interesse des AN wäre. Warum muß man immer nach dem Gesetzgeber rufen? Solche individuellen Sachen sind gar nicht abschließend durch Gesetze regelbar. Zumal man der AN ja auch den Vorwurf machen könnte, daß sie nicht gleich bei der Unterschrift des AV darauf geachtet hat, daß WE-Arbeit ausgeschlossen ist. Im übrigen glaube ich, daß die AP gar nicht so schlechte Chancen hat. Es scheint sich ja um eine Branche zu handeln, in der es durchaus üblich ist, nur von Mo bis Fr geöffnet zu haben, und genau so hatte der AG seine Öffnungszeiten bisher gestaltet. Das darf er natürlich ändern, aber wenn alle AN seit "Ewigkeiten" nur von Mo bis Fr gearbeitet haben und aufgrund der Öffnungszeiten davon ausgehen konnten, daß anderer Bedarf gar nicht entsteht, dann wird es mMn schwer, das jetzt "mal eben" und ohne Diskussion einzuführen. Außerdem stellt sich die Frage, ob alle AN partout nicht am WE arbeiten wollen. Vielleicht findet sich jemand, dem die WE-Arbeit entgegenkommt - dann muß man halt REDEN und eine individuelle Regelung finden. Wenn der AG die Öffnungszeiten ausweiten will, wird er sowieso neue AN einstellen müssen. Vielleicht stellt er dann auch explizit Leute fürs WE ein. Auch da hilft REDEN. Was sicher nicht weiterhilft: Gleich mit Anwalt und Gesetz drohen.

von Strudelteigteilchen am 02.03.2014, 15:18



Antwort auf: Rechte bezüglich Wochenendarbeit

So ähnlich meine ich das auch. Gute Gründe sind gute Gründe und die persönliche Situation kann eine solche sein. Aber allgemeine gesetzliche Regelungen ist doch mit Kanonen auf Spatzen schießen.

von Pamo am 02.03.2014, 16:45



Antwort auf: Rechte bezüglich Wochenendarbeit

Wie gesagt, da gibt es keinen besonderen Schutz und keine besonderen gesetzlichen Regelungen für Eltern von Kleinkindern. Nur die ganz normalen Möglichkeiten von Arbeitnehmern ohne Besonderheiten. Es gelten die Arbeitszeiten aus deinem Arbeitsvertrag. Und wenn dein Betrieb als Arbeitszeiten bisher nur Mo-Fr vorgesehen hat, wäre eine Verlegung der Arbeitszeiten eine Vertragsänderung, der du zustimmen kannst. Wenn du nicht willst, musst du dich mit einem Arbeitsrechtler auseinandersetzen. Das alles ist aber unabhängig von der Kleinkindbetreuung. Und ich sehe tatsächlich auch den Vater in der Pflicht, seine Arbeitszeiten auf die familiären Bedürfnisse anzupassen. Gruß Sabine

von SumSum076 am 02.03.2014, 18:10



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