Guten Abend, ich weiss nicht ob Sie mir das beantworten können. Ich pflege meine Oma Pflegestufe 2 bei mir zu Hause. Sie bekommt eine kleine Rente und Witwenrente, ihre drei Kinder kommen sie alle zwei Wochen für 1 std besuchen, ansonsten machen sie nix. Jetzt hat meine Tante mir angedroht, dass Sie von mir erwartet dass ich ein Teil der Rente zur Seite lege, dass soll dann das Erbe sein, dass unter den Geschwistern aufgeteilt werden soll. Meine Oma hat ein separates Sparbuch um ihr Begräbnis usw zu bezahlen, ich muss ehrlich sagen, dass wir von Ihre Rente nichts ansparen, da ja auch nix übrig bleibt. Sie muss eine bestimmte Diät halten und viele Medikamente einnehmen, die ich privat zahle, ich bezahle auch extra Vitaminpräparate , sie braucht natürlich nicht mehr allzu viel Kleidung aber trotzdem muss ich sie auch ankleiden und pflegen. also ich kann mich ganz sicher nicht von ihrer Rente bereichern, aber ich habe auch nicht alle Quittungen aufbewahrt um das zu beweisen. Wie ist es rechtlich geregelt, bin ich verpflichtet irgendein Anteil der Rente anzusparen? habe noch zwei kleine Kinder und bin langsam echt fertig mit den Nerven, denn meine Oma ist auch wirklich nicht einfach. Vielen Dank
von
erbsi1
am 22.07.2015, 18:25
Antwort auf:
Oma pflegen
RUB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.07.2015
Antwort auf:
Oma pflegen
Erstens, ruf dringend bei der Krankenkasse an, die sollen per Medizinischen Dienst überprüfen ob Pflegebedürftigkeit vorliegt. Dann bekommst deine Oma entsprechend Pflegegeld - was die rente etwas aufstocken würde. Zudem habt ihr dann eine Möglichkeit Hilfsmittel gestellt zu bekommen. Verschenkt da nichts aus falschem Stolz. Und, es wird ihr auch nicht von der Pflege abgezogen solange du die Pflege/Betreuung daheim übernimmst. Zudem, was du auch nicht vergessen solltest, wer springt für dich ein wenn Du krank bist, wenn Deine Kinder krank sind oder du einfach mal in den Urlaub fährst? Mit Pflegestufe kann dann der Pflegedienst einspringen, und dann übernimmt die Pflegeversicherungen einen Teil der Kosten. Oder evtl sogar nahezu komplett.
Zweitens, so lange Deine Oma nicht entmündet ist, darf sie komplett frei über ihr Vermögen verfügen. Du musst da für nichts die Rechenschaft drüber ablegen, immerhin handelst du in ihrem Auftrag. Wenn du das per Quittungen nachweisen kannst - gerade bei großen Ausgaben - perfekt. Ein Erbe ansparen - da bist du sicherlich nicht für verpflichtet.
Ich würde aber mal dazu raten, das ihr euch einen Notar kommen lasst der alles entsprechend absichert. Das sieht aus als wenn es spätestens beim Tot richtig Ärger geben wird. wer weiß ob das Sparbuch dann wirklich für das Begräbnis - wie gewünscht - verwendet wird.
Mitglied inaktiv - 22.07.2015, 19:05
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Oma pflegen
Sie hat doch geschrieben, dass Oma PS 2 hat.
Also zu Rente und Witwenrente noch 458 Euro Pflegegeld.
Grundsätzlich kann Oma das Geld zu Lebzeiten ausgeben wie sie will.
Es sei denn, es ist ein gesetzlicher Betreuer bestellt. Dieser widerrum müsste die Ausgaben nachweisen.
Wenn Deine Oma PS 2 hat, machst Du mit Ihrer Pflege einen harten Job. Schade, dass Du keine Unterstützung durch die Familie hast. Du bist keine Rechenschaft schuldig. Sprich doch die Verwandschaft mal an, wer Dich stundenweise entlasten möchte. Liebe Grüsse
von
Jana287
am 22.07.2015, 21:19
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Oma pflegen
Mich verwundert aber, das sie weder das Pflegegeld erwähnt, noch das zum Beispiel eine Befreiung bei den Zuzahlungen bezüglich Medikamente zu bestehen scheint.
Mitglied inaktiv - 22.07.2015, 21:47
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Oma pflegen
Dies gilt teilweise auch für nicht verschreibungspflichtige Medikamente.
Ansonsten sehe ich es wie die anderen. So lange die Oma Ihr Geld noch verwalten kann, darf Sie es auch ausgeben wie sie möchte.
Du sagst die Oma wohnt bei Dir. Habt Ihr ein Haus oder wohnt ihr im Haus der Oma?
LG
Peeka
von
peekaboo
am 23.07.2015, 10:33
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Oma pflegen
wir wohnen in einer Mietwohnung. Medikamentenzuzahlung habe ich beantragt. ja wir bekommen auch Pflegegeld. Ich musste meinen Job aufgeben um die Oma zu pflegen, dann kamen auch die zwei Kinder dazu. Ich würde nur gerne wissen ob es rechtlich irgendwas gibt wo ich verpflichtet bin teil der Rente zu sparen? Ich habe eine Vollmacht über ihr Konto. Aber sie ist nicht entmündigt. Sie ist 89. Ich habe wirklich Sorge dass nach Ihrem Tod noch ein rechtlicher Streit aufkommt. Wir haben allen Kindern und Enkeln von ihr zum Geburtstag Hochzeiten taufe Weihnachten Ostern usw immer Geld geschenkt von ihrer Rente. Also sie bekommt 450 Rente und 560 Witwenrente. ich weiss nicht wie ich davon noch was sparen soll, vor allem für Leute die keinen Finger krumm machen für sie, ich und mein Mann sind 24 std im Einsatz. Wie kann ich mich nur absichern?!
von
erbsi1
am 23.07.2015, 11:00
Antwort auf:
Oma pflegen
Du brauchst Dich nicht absichern.
Se ist nicht entmündigt und kann machen was sie will.
Was sagt sie denn zu den raffgierigen Kindern ?
Vielleicht solltest Du mal andeuten ( mit der Oma abgesprochen )
wie die Kindern sich finanziell einbringen werden wenn die Pflege nicht mehr bei Dir gesichert ist.
Immerhin sind die Kinder der Mutter zu Unterhalt verpflichtet, wenn ein Heim zu teuer ist.
Da sollten die schon einmal sparen.
von
Sternenschnuppe
am 23.07.2015, 11:12
Antwort auf:
Oma pflegen
Sie ist ja schon alt und sagt " Dummes Pack" :o) aber das ist ja keine notarielle Aussage! Also meint ihr, ich bin denen nix schuldig? Sie hat nur ein Sparbuch mit Sterbegeld, da geh ich auch nicht dran, wenn da nach der Beerdigung was übrig bleibt, können sie alles haben, ich will nix, ich will nur meine Ruhe um Kraft zu haben sie bis zum Tod zu begleiten. Ach ja mit Fremdbetreuung ist das so eine Sache , Oma will das nicht, sie verscheucht jeden der fremd ist. Danke an alle für die guten Tipps!
von
erbsi1
am 23.07.2015, 11:19
Antwort auf:
Oma pflegen
Offizielle Erben sind ihre Kinder. Die sind auch für die Bestattung zuständig.
Du bist die Enkelin, wer ist das Kind Deiner Oma , Vater oder Mutter ?
Wo sind die ?
Sollen sich die Kinder ums Sparbuch streiten.
Wenn sie noch kann, dann soll sie ein Testament schreiben dass das Geld auf dem Sparbuch für die Beerdigung ist.
Und von den Kindern würde ich Respekt einfordern, ansonsten hätten sie meine Wohnung nicht mehr zu betreten
von
Sternenschnuppe
am 23.07.2015, 11:34
Antwort auf:
Oma pflegen
Hut ab vor Deiner Leistung, die Du da täglich mit der Pflege vollbringst.
Dir kann keiner was. Du hast ne Vollmacht, und wenn Oma Dich beauftragt Geld zu holen, dann holst Du eben Geld von der Bank. Was Oma damit macht, ist ihre Sache.
Auch zum Erbe ansparen kann Euch keiner zwingen. Wäre ja auch arg übergriffig, wenn die Oma jetzt sparen müsste, damits was zu erben gibt...
Übrigens wenn Du Hilfe brauchst mit Anträgen oder solchen Sachen, da hat mir bisher immer die Lebenshilfe gut helfen können.
Liebe Grüsse Jana
von
Jana287
am 23.07.2015, 12:25
Antwort auf:
Oma pflegen
ich danke euch für die Ratschläge. Das ist die Mutter von meiner Man, sie ist früh gestorben und ich bin bei Oma aufgewachsen. Als sie nicht alleine wohnen konnte, haben wir sie zur uns geholt, natürlich grössere Wohnung nehmen müssen. Man muss natürlich immer zwei Seiten anhören und ich seh ja nur meine, wahrscheinlich denken die Kinder. dass ich faul rum sitze und Geld kassiere und mir schon Millionen angespart habe, ich weiss es nicht. Nur durch diese Bemerkung meiner Tante, habe ich doch etwas Bdenken bekommen, da ich mich nie da erkundigt habe wie die Rechtslage ist, habe auch keinen Kopf dafür gehabt, die Oma braucht mehr Zeit wie die kleinen Kinder. sie muss alle 2 std essen, alle 4 std Medikamente bekommen, jeden Tag rücken und fuss Massage, dann an die frische Luft wobei sie selber nicht laufen kann, heisst fr mich oder wenn mein mann da ist schleppen. ach das ist so viel was man aufzählen kann, wenn ich das den Kindern gegenüber erwähne, dann kommt, na ja du bekommst ja auch geld dafür , jeder muss für sein geld arbeiten. Recht haben Sie, das tue ich ja auch. Wollte mich eigentlich hier nicht beklagen, nur Rechtslage erfragen und nun heule ich mich hier aus. Sorry!
von
erbsi1
am 23.07.2015, 12:49
Antwort auf:
Oma pflegen
Pflegeheim bei Euch in der Gegend kosten würde, wie viel davon abgedeckt wäre durch Rente und präsentiere diesen Betrag den "Raffgeiern".
Wenn es wirklich so ist, wie die Raffgeier beschreiben, würde ich das Sparbuch auflösen und das Geld in den Sparstrumpf stecken sodaß nichts mehr da ist... sonst fällt das in das Erbe mit rein... Ich weiß was Pflege kostet. OK, mein Onkel war Voll Pflegebedurftig vor ca 18 Jahren und es wurden Monatlich knapp 6000DM abgebucht. Er lag im Wachkoma. Mein Vater war "Verwalter" und meinem Onkel/Vater wurden monatlich ein Betrag X zugesichert für "persönliche Pflege und Kleidung". Hier mußte mein Vater allerdings alles Dokumentieren.... Viel Erfolg.
von
peekaboo
am 23.07.2015, 13:34
Antwort auf:
Oma pflegen
Dann bist Du auch Erbin wenn Deine Mama schon verstorben ist.
Ist Deine Oma denn geistig noch fit ?
Dann möge sie Dich bitte absichern und notieren wer sich zum Beispiel mit dem Geld in dem Sparstrumpf um die Beerdigung kümmern soll.
Damit hast Du es später viel einfacher.
Oder eben auflösen, aber da zählt dann wieder die Regel mit den 10 Jahren, das fällt eh ins Erbe.
Testament geht auch handgeschrieben, vielleicht kann der Hausarzt bestätigen dass sie dazu in der Lage sei.
von
Sternenschnuppe
am 23.07.2015, 13:50
Antwort auf:
Oma pflegen
Naja, sie kann die Kinder durchaus "enterben". Zumal wenn sie sich zum Beispiel um die Pflege drücken und solche Äußerungen ablassen. Dann bekommen die nur den Pflichtteil. Stress wird es eh geben - da sei Dir mal sicher. Ich wette, das die sich denken, och "die Alte" lebt ja Mietfrei, keine Essens-Kosten usw, da wird ein schöner Batzen übrig bleiben. Das wäre eh mein Rat, setzt was schriftlich auf was Oma an Kosten für Miete, Unterkunft, essen bei euch anteilig zu berappeln hat - falls noch nicht vorhanden. Wenn sie mitzieht, wäre das Spitze. Dann würde ich das auch rückwirkend machen. Dann habt ihr jedenfalls dafür was in der Hand für den Fall der Fälle.
Und, noch so ein Tipp, lass ruhig ab und zu prüfen ob die Pflegestufe noch stimmt. Nach Deinen Schilderungen kann das durchaus sein, das sie schon die 3 bekommt. Evtl bekommt ihr erst eine Ablehnung, dann gegebenenfalls Widerspruch einlegen und schauen. Die tun sich da recht schwer. Und viel zu oft lassen Angehörige das nicht nachprüfen ob die Einstufung noch passt.
Mitglied inaktiv - 23.07.2015, 18:27