Frage:
BGH: Streit bei Impfungen
Anbei eine Info zu einer neuen BGH-Entscheidung (BGH Beschl. v. 03.05.2017 – XII ZB 157/16):
Hier haben die Eltern, die getrennt sind, darüber gestritten, ob ein Kind geimpft werden soll oder nicht.
Der BGH meint dazu, dass die Entscheidung im Sinne des Kindeswohls auf den Elternteil übertragen werden solle, der sich an die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts hält.
Ich selber habe zwar noch kein Fall gehabt, in denen diese Frage eine Rolle spielt, finde die Entscheidung aber spannend.
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.09.2017
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BGH: Streit bei Impfungen
Ich wollte hier keine Impf-Diskussion los treten (als Apothekerkind bin ich wahrscheinlich vorbelastet - meine Kinder sind durchgeimpft).
Es geht ja nicht um die Frage der Zweckmäßigkeit von Impfungen, sondern darum, dass der BGH der STIKO folgt.
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.09.2017
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BGH: Streit bei Impfungen
Man muss dazu sagen, dass es lediglich um Standardimpfungen ging: Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Pneumokokken, Rotaviren, Meningokokken C, Masern, Mumps und Röteln und das Kind zum Zeitpunkt der Entscheidung ungefähr schon 4 Jahre alt war.
Mir wären das zu viele Impfungen. Pertussis und Rotaviren würde ich nicht impfen wollen.
Mitglied inaktiv - 27.09.2017, 09:24
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BGH: Streit bei Impfungen
Famlie lebt zusammen, Mutter Impfgegnerin/Vater ok mit Impfungen... hat die Mutter auch immer machen lassen...
Nun ist die holde kleine Maid 16 und auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz.. hätte auch einen im medizinschen Bereich, aber dafür muß genügend Imfpschutz vorliegen... Mutter möchte das nicht
LG
von
peekaboo
am 27.09.2017, 10:12
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BGH: Streit bei Impfungen
@Uriah: Woher kommt deine Abneigung gegen die Keuchhustenimpfung? Ich habe als Jugendliche miterlebt wie meine kleine Schwester wochenlang diesen Keuchhusten hatte, dadurch jede Mahlzeit erbrochen hat und immer wieder panisch nach Luft geschnappt hat. Da würde ich mein Baby demnächst gerne vor bewahren.
von
Julikathi
am 27.09.2017, 10:47
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BGH: Streit bei Impfungen
Uriah warum nicht Keuchhusten. Keuchhusten kommt leider vermehrt vor und ist kein Zuckerschlecken.
Rotaviren ist eine andere Sache,kann man aber muss man nicht.
von
kati1976
am 27.09.2017, 10:52
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BGH: Streit bei Impfungen
Pertussis ist für junge Säuglinge potentiell tödlich. Deshalb werden zur Zeit sogar Erwachsene bei einer anstehenden Tetanusimpfung gegen P. geimpft (TDaP), um genau diese besonders gefährdete Gruppe zu schützen. Stichwort Herdenschutz.
Außerdem empfiehlt sich für Haushaltsangehörige von Neugeborenen, die in den ersten Monaten weder über Nestschutz gegen P verfügen noch geimpft werden können, eine Kokonimpfung.
Schwer verständlich für mich, ausgerechnet nicht gegen Pertussis impfen zu wollen. Im 6fach Impfstoff Infanrix ist die Komponente sowieso mit drin, ebenso beim 5 fach Impfstoff Pentavac. Die Nebenwirkungen sind nicht höher, als wenn man die Komponenten einzeln impft und Pertussis weglässt.
von
emilie.d.
am 27.09.2017, 14:11
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BGH: Streit bei Impfungen
Dass ein 4jähriges Kind gegen den Willen der Mutter per Gerichtsentscheid gegen Pertussis geimpft wird, halte ich für überzogen, weil Pertussis nur für Neugeborene und Säuglinge, nicht für Kinder im Vorschulalter lebensgefährlich sein kann.
Außerdem hat die Pertussis Impfung keine komplette Schutzwirkung, und auch zeitlich ist die Wirkung begrenzt. Eine einmal durchgemachte Erkrankung dagegen schützt immerhin 10-20 Jahre lang vor einer neuen Infektion.
Die Impfung der 4jährigen wäre also weniger im Sinne des Kindeswohls des geimpften Kindes, sondern mehr für ein neugeborenes Geschwisterkind nützlich.
Mitglied inaktiv - 27.09.2017, 17:27
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BGH: Streit bei Impfungen
Todesfälle in Deutschland betreffen laut den Erfassungsdaten, die man im Moment hat (Stichwort Untererfassung), nur Säuglinge und Erwachsene über 70. Hospitalisiert mit Rippenfrakturen oder Pneumonien werden aber auch ältere Kinder und jüngere Erwachsene. Ich wiederhole mich, aber vor dem Hintergrund ist es schwer verständlich, einen Kombi Impfstoff ohne Pertussis auszuwählen, der ähnliche Nebenwirkungen macht wie der mit.
Die Wirkung des azellulären P Impfstoffs ist begrenzt, deshalb muss aufgefrischt werden. Daran hapert es und deshalb beobachtet man in D. zur Zeit eine Altersverschiebung bei den Erkrankungsfällen. Daraus zu folgern, dass man dann besser nicht impft und sowohl eine Erkrankung in Kauf nimmt als auch insgesamt die Erregerlast in der Bevölkerung erhöht, ist unlogisch.
von
emilie.d.
am 27.09.2017, 21:37
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BGH: Streit bei Impfungen
Nicht nur ähnliche. da die meisten Einzelimpfstoffe "ältere" Impfstoffe sind welche seit Jahren nicht weiter entwickelt werden sind die Nebenwirkungen zumeist bei denen heftiger wie bei den modernen Kombi-Impfungen.
Mitglied inaktiv - 28.09.2017, 07:03