Nutzung und Versteuerung Firmenwagen während Mutterschutz

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Nutzung und Versteuerung Firmenwagen während Mutterschutz

Sehr geehrte Frau Bader, ich gehe in 4 Wochen in Mutterschutz und mein Arbeitgeber erlaubt mir voraussichtlich die Nutzung meines Firmenwagens bis Ende des Muschu. Momentan versteuere ich den Firmenwagen per 1% Regelung und auch folgende zwei Posten: Whg/Arbeit ST+SV pfl und Whg/Arbeit p. St. Fallen für die Berechnung des Mutterschutzgeldes (Durchschnitt letzte 3 Gehälter inkl. Firmenwagen 1%) auch die beiden weiteren Posten an, d.h. die Versteuerung des Arbeitsweges? Diese beiden Posten würden meiner Meinung nach wegfallen, da ich ja nicht mehr in die Arbeit fahre. Es würde nur noch die 1% Versteuerung anfallen während der Zeit. Ist dies korrekt? Herzlichen Dank und liebe Grüße

von MucMel am 18.01.2018, 12:03



Antwort auf: Nutzung und Versteuerung Firmenwagen während Mutterschutz

Hallo, ich bin kein Steuerberater. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.01.2018



Antwort auf: Nutzung und Versteuerung Firmenwagen während Mutterschutz

Hallo, das ist so korrekt für die vollen Monate in denen du in muschu bist. Beispiel: du gehst am 3.3. in Mutterschutz, dann musst du den März noch komplett inklusive Fahrtweg versteuern. Der Firmenwagen steht dir rechtlich übrigens zu während des Mutterschutzes!!

von Kornblume2016 am 18.01.2018, 14:12



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