Sehr geehrte Frau Bader, ich gehe in 4 Wochen in Mutterschutz und mein Arbeitgeber erlaubt mir voraussichtlich die Nutzung meines Firmenwagens bis Ende des Muschu. Momentan versteuere ich den Firmenwagen per 1% Regelung und auch folgende zwei Posten: Whg/Arbeit ST+SV pfl und Whg/Arbeit p. St. Fallen für die Berechnung des Mutterschutzgeldes (Durchschnitt letzte 3 Gehälter inkl. Firmenwagen 1%) auch die beiden weiteren Posten an, d.h. die Versteuerung des Arbeitsweges? Diese beiden Posten würden meiner Meinung nach wegfallen, da ich ja nicht mehr in die Arbeit fahre. Es würde nur noch die 1% Versteuerung anfallen während der Zeit. Ist dies korrekt? Herzlichen Dank und liebe Grüße
von MucMel am 18.01.2018, 12:03