Frage: Nur Grundlohn im BV?

Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zur Berechnung des Lohnes im BV. Und zwar habe ich einen Grundlohn plus Provision. Mein Provisionskonto war stets gut gefüllt und mein Chef hat mir stets monatlich einen Teil mit ausgezahlt (immer nach gut dünken, wie es gerade in seine finanziellen Pläne passte). Diesen Monat bekam ich auf einmal sehr wenig Geld. Auf meine Nachfrage hin sagte er mir, dass meine Provision "aufgebraucht" sei und ich jetzt nur noch den Grundlohn bekomme. Ist das richtig so? Ich dachte die Provision wird anteilig mit berechnet? Wie genau kann ich jetzt dagegen vorgehen? Immerhin schmälert das ja auch drastisch das Elterngeld. Da ich laut Frauenarzt primär liegen muss, sind meine Möglichkeiten zur Zeit ziemlich eingeschränkt. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen

von Ashey am 11.04.2017, 14:43



Antwort auf: Nur Grundlohn im BV?

Hallo, nein, der Mutterschaftslohn richtet sich nach dem durchschnittlichem Verdienst der letzten 3 Mo vor der SchwS. Aufgebraucht gibt es da nicht. Liebe Grùsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.04.2017



Antwort auf: Nur Grundlohn im BV?

Der Lohn im Beschäftigungsverbot errechnet sich aus dem Durchschnittslohn der letzten 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft. Dabei sind Provisionen eingerechnet. Bei pathologischem Schwangerschaftsverlauf (wie in deinem Fall, wenn du primär liegen musst) gibt es kein Beschäftigungsverbot, sondern eine AU-Bescheinigung.

Mitglied inaktiv - 11.04.2017, 14:53



Antwort auf: Nur Grundlohn im BV?

ich weiß wohl noch ob ich ein BV oder eine AU habe, glaub mal....

von Ashey am 11.04.2017, 20:37



Antwort auf: Nur Grundlohn im BV?

Klar weißt du dass du ein BV hast, aber das war eigentlich nicht die Indikation für ein BV. Sei froh dass du keine AU hast und ins Krankengeld rutscht. Das sieht Frau Baader im übrigen genauso.

Mitglied inaktiv - 11.04.2017, 20:40



Antwort auf: Nur Grundlohn im BV?

wo der genaue Unterschied von BV und AU liegt, dann solltest Du auch in der Lage sein zu erfassen, wie genau sich ein BV errechnet. Ist echt einfach und überall nachzulesen: die letzten 13 Wochen vor Eintritt der SS., Übrigens: Provisionen nach "Gutdünken" auszuzahlen klingt nicht gerade koscher. Gruss D

von desireekk am 12.04.2017, 20:51