Hallo Frau bader,
mein Partner möchte gern den 1. Lebensmonat basiselterngeld und im 6. Lebensmonat gern teilzeit arbeiten mit basiselterngeld.
Ist dies möglich?
Ich habe im Gesetz zum elterngeld gelesen, dass man mindestens 2 Monate teilzeit beantragen soll.
Vielen dank
von
Franzi2785
am 03.09.2015, 09:21
Antwort auf:
Nur 1 Monat teilzeit Vater elternzeit
Hallo,
das geht. Er darf ind er EZ bis zu 30 Std/ Wo arbeiten
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.09.2015
Antwort auf:
Nur 1 Monat teilzeit Vater elternzeit
Das geht.
Um Anspruch auf Elterngeld zu haben muss man mindestens zwei Monate nehmen. In der Zeit kann man bis zu 30 Stunden arbeiten in der Woche.
Wird eben verrechnet.
von
Sternenschnuppe
am 03.09.2015, 11:38
Antwort auf:
Nur 1 Monat teilzeit Vater elternzeit
Das geht.
Um Anspruch auf Elterngeld zu haben muss man mindestens zwei Monate nehmen. In der Zeit kann man bis zu 30 Stunden arbeiten in der Woche.
Wird eben verrechnet.
von
Sternenschnuppe
am 03.09.2015, 11:41